Seit einigen Tagen ist die Publikation „Datenschutzrecht. Jahrbuch 2021“ erhältlich. Das Research Institute hat einen Beitrag zu einem Thema beigesteuert, für das es bislang kaum detaillierte Untersuchungen gab: das Verhältnis von (ärztlicher) Verschwiegenheitspflicht, postmortalem Persönlichkeitsschutz und Weiterverarbeitung von Patientendaten für Archivzwecke im öffentlichen Interesse bzw. im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung.

Die Autoren Robert Rothmann, Markus Kastelitz und Moritz W. Rothmund-Burgwall (allesamt Mitarbeiter des Research Institute) beschäftigen sich eingehend mit der Frage, ob bzw. unter welchen Umständen die Archivierung – und damit verbunden auch die Nutzung von (anonymisierten bzw. pseudonymisierten) Patientendaten – durch Archive zulässig ist. Ihr Fazit: Zwar ist eine Weiterverarbeitung zu Archivzwecken nicht grundsätzlich unvereinbar mit den ursprünglich legitimierten Datenverarbeitungszwecken, aber im Zeitalter von Big Data und Künstlicher Intelligenz liegen Bedrohungspotenziale auf der Hand. Diese müssen durch geeignete Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person wirksam entschärft werden.

Das Jahrbuch Datenschutzrecht 2021 enthält elf Beiträge zu aktuellen Themen, wie etwa Künstliche Intelligenz und Datenschutz oder die Auswirkungen des EuGH-Urteils Schrems II auf den internationalen Datentransfer. Andererseits werden ausführliche und fundierte Aufarbeitungen recht unterschiedlicher datenschutzrechtlicher Fragestellungen geboten.