Welche Rechte haben Beschäftigte in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt und wie können sie diese in der Praxis wirksam durchsetzen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich das neue Forschungsprojekt „DIREKT – Digitale Rechte, Kontrolle und Transparenz in der Arbeitswelt“, das vom Research Institute – Digital Human Rights Center im Auftrag der Arbeiterkammer Wien durchgeführt wird. Bis Ende 2026 werden die für Arbeitnehmer*innen relevanten digitalen Rechte und ihre Durchsetzungsmöglichkeiten untersucht und für die Praxis aufbereitet. Im Zentrum steht die Entwicklung einer klar gegliederten und leicht verständlichen Broschüre, die Beschäftigten einen Überblick über ihre Rechte gibt, weniger bekannte Rechtspositionen sichtbar macht und konkrete Wege zu deren Durchsetzung aufzeigt.
Digitale Rechte in einer zunehmend datengetriebenen Arbeitswelt
Digitale Technologien prägen immer stärker, wie Arbeit organisiert, verteilt, bewertet und kontrolliert wird. Automatisierte und KI-basierte Systeme können etwa bei der Arbeitszuteilung, Leistungsbewertung oder Personalentscheidung eingesetzt werden. Gleichzeitig werden immer mehr Daten über Beschäftigte verarbeitet und miteinander verknüpft. Damit entstehen neue Herausforderungen für Privatsphäre, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, mentale Gesundheit, faire Arbeitsbedingungen und betriebliche Mitbestimmung. Beschäftigte wissen dabei oftmals nicht, welche Daten über sie erhoben werden, wie Leistungsindikatoren entstehen oder welchen Einfluss automatisierte Systeme auf Entscheidungen haben, die sie unmittelbar betreffen.
„Digitale Rechte“ sind dabei nicht notwendigerweise als völlig neue oder eigenständige Kategorie von Rechten zu verstehen. Vielmehr geht es darum, bestehende Grund-, Datenschutz- und Arbeitnehmerrechte auch unter den Bedingungen digitalisierter und automatisierter Arbeitswelten wirksam werden zu lassen. Dazu zählen etwa Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Information und Erklärung, menschliche Überprüfung sowie kollektive Vertretung und Mitbestimmung. Zugleich können technologische Entwicklungen neue Konkretisierungen erforderlich machen, beispielsweise beim Recht auf Nichterreichbarkeit oder beim Zugang zu und der Portabilität von Daten.
Durchsetzungsfragen und relevante Rechtsakte
Die Herausforderung liegt dabei nicht allein darin, ob Rechte formal bestehen. Entscheidend ist, ob Beschäftigte sie kennen, verstehen und tatsächlich durchsetzen können. Gerade im digitalen Beschäftigungskontext sind relevante Rechte auf unterschiedliche Rechtsakte und Verfahren verteilt. Neben der Datenschutz-Grundverordnung und der KI-Verordnung spielen unter anderem der Data Act, der Digital Services Act, der Digital Markets Act, der Data Governance Act und die Plattformarbeits-Richtlinie sowie nationale arbeitsrechtliche Regelungen eine Rolle. Diese Fragmentierung kann es für einzelne Beschäftigte schwierig machen, zu erkennen, welche Rechte in einer konkreten Situation greifen und an wen sie sich zu deren Durchsetzung wenden können.
Von rechtlichen Vorgaben zu praktisch nutzbaren Rechten
Genau hier setzt DIREKT an. Im Projekt werden zunächst jene digitalen Rechte analysiert, die für Beschäftigte besonders relevant sind und sich insbesondere aus der jüngeren europäischen Digitalgesetzgebung ergeben. Untersucht wird dabei nicht nur, welche Rechte bestehen, sondern ebenso, wie diese effektiv geltend gemacht und durchgesetzt werden können. Darüber hinaus werden konkrete österreichische Maßnahmen zur Umsetzung und Durchführung dieser Rechte evaluiert, um bestehende Lücken sichtbar zu machen. Mit DIREKT soll damit ein Beitrag dazu geleistet werden, digitale Rechte aus abstrakten Rechtsvorschriften in konkret nutzbare Instrumente für Beschäftigte zu übersetzen, damit diese im Zeitalter der digitalen Transformation der Arbeitswelt ihre Rechte kennen und aktiv wahrnehmen können.
Hier können Sie mehr über unsere Forschungsprojekte erfahren.
Autorin
Dr. Madeleine Müller, BA, MU ist Senior Researcher und Senior Consultant am Research Institute – Digital Human Rights Center. Sie hat an der Universität Wien und an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne Rechtswissenschaften und Philosophie studiert sowie den Masterstudiengang „Political Philosophy“ an der Universitat Pompeu Fabra Barcelona abgeschlossen. Im Rahmen ihrer internationalen Ausbildung hat sie den Fokus auf aktuelle Fragestellungen und Herausforderungen im Bereich der Grund- und Menschenrechte gelegt, wodurch sie eine interdisziplinäre Expertise in diesem Forschungsfeld entwickeln konnte. Nach einem Verwaltungspraktikum bei der Volksanwaltschaft und langjährigem ehrenamtlichen Engagement bei der Österreichischen Liga für Menschenrechte, verstärkt sie nun das Research Institute – Digital Human Rights Center mit Schwerpunkt auf interdisziplinäre Forschung an der Schnittstelle zwischen Recht und Geisteswissenschaften sowie in der Organisation und Betreuung der Research Institute-Academy (RIAC) und des network.fair.data.
