Art 9 DSGVO

VwGH entscheidet zu Sinus-Geo-Milieus

VwGH bestätigt: Marketingklassifikationsdaten in der Form von Sinus-Geo-Milieus können sensible Daten beinhalten Die Abgrenzung zwischen sensiblen Daten und nicht-sensiblen Daten ist oftmals schwierig. Diese Frage hat in der jüngeren Vergangenheit den Europäischen Gerichtshof (EuGH), die Datenschutzbehörde (DSB), das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) und nun auch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hinsichtlich der Einordnung von Sinus-Geo-Milieus beschäftigt. Im Antwortschreiben

2024-07-09T14:12:57+02:002. Juli 2024|Analyse|

EuGH: Entscheidendes Urteil zu sensiblen Daten

EuGH stellt klar: Die Verarbeitung sensibler Daten muss auf der allgemeinen Rechtmäßigkeitsvoraussetzung nach Artikel 6 Absatz 1 und einem spezifischen Ausnahmetatbestand gemäß Artikel 9 Absatz 2 der DSGVO basieren. Das Verhältnis zwischen Art. 6 und 9 DSGVO war lange umstritten. Oft wurden die Ausnahmetatbestände gemäß Art. 9 als eigenständige Rechtsgrundlagen betrachtet, insbesondere wenn es um

2024-01-18T11:23:13+01:0017. Jänner 2024|Analyse|
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