EuGH: Urteil zu hypothetischem Datenmissbrauch

Keine Erheblichkeitsschwelle für immateriellen Schadenersatz iSd Art 82 DSGVO – rein hypothetisches Risiko eines Datenmissbrauchs reicht nicht aus (C-687/21) Die DSGVO sieht nach Art 82 für jede betroffene Person, der aufgrund eines DSGVO-Verstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter vor. Zur Geltendmachung eines solchen