KI am Arbeitsplatz: Wenn Algorithmen den Betriebsalltag mitbestimmen
Transparenz, Information und Mitbestimmung im Zusammenspiel von DSGVO, EU-KI-Verordnung und Arbeitsverfassungsgesetz
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Arbeitskontext ist längst Realität – von Bewerbungsprozessen über Dienstplanung bis hin zum Einsatz von Chatbots im Onboarding. Doch mit dem Einsatz algorithmischer Systeme wachsen auch die Herausforderungen für Transparenz, Fairness und Rechtsschutz.
In einem aktuellen Gastbeitrag im Der Standard analysieren Georg Fröwis und Madeleine Müller, wie bestehende Rechtsrahmen – insbesondere DSGVO, EU-KI-Verordnung und Arbeitsverfassungsgesetz – ineinandergreifen, um Informations-, Transparenz- und Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmer:innen zu sichern.
Der Beitrag zeigt:
Während die DSGVO individuelle Rechte wie Auskunft und Information stärkt, bringt die KI-Verordnung zusätzliche Anforderungen für Hochrisiko-Systeme – etwa ein Recht auf ErklärungKI-gestützter Entscheidungen oder die vorab Information von betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung über den KI-Einsatz. Gleichzeitig kommt dem Betriebsrat über das Arbeitsverfassungsgesetz eine zentrale Rolle zu, wenn neue Technologien im Unternehmen eingeführt werden.
Anhand konkreter Beispiele – von KI-gestützter Schichtplanung bis hin zu automatisierten Leistungsbewertungen – wird deutlich, wie tief algorithmische Entscheidungen bereits in den Arbeitsalltag eingreifen können. Gerade hier stellt sich die Frage, wie nachvollziehbar diese Entscheidungen sind und welche Möglichkeiten Beschäftigte haben, sich dagegen zu wehren. Zudem wird KI auch in anderen Bereichen zur Interaktion mit Mitarbeitenden eingesetzt, beispielweise Chatbots im Onboarding.
Trotz einer grundsätzlich starken rechtlichen Schutzarchitektur bleiben jedoch Lücken bestehen:
Die Abgrenzung zwischen unterstützender und automatisierter Entscheidung ist oft unklar, einfache algorithmische Systeme fallen teilweise nicht unter die KI-Regulierung, und die Zersplitterung der Rechtslage erschwert die praktische Durchsetzung von Rechten.
Auch aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene, wie Überlegungen zur Vereinfachung digitaler Regelwerke im Rahmen des „Digitalen Omnibus“, könnten Auswirkungen auf bestehende Schutzstandards haben.
Der Beitrag macht deutlich, dass Transparenz keine Nebensache ist, sondern Voraussetzung für fairen KI-Einsatz im Arbeitskontext. Nur wenn Beschäftigte verstehen, wie Entscheidungen zustande kommen und wo KI eingesetzt wird, können sie ihre Rechte wirksam wahrnehmen.
Den gesamten Gastbeitrag lesen Sie HIER im Der Standard.