Unser Beitrag zur arbeit.digital Zukunftskonferenz der AK Wien – Projektvorstellung „AI Know“, Vortrag und Paneldiskussion
Von 18.-20. März 2026 fand im Bildungszentrum der Arbeiterkammer (AK) Wien die arbeit.digital Zukunftskonferenz statt, bei der die Bedeutung neuer technologischer Entwicklungen für die Arbeitswelt im Fokus standen. Wir freuen uns sehr, dass unsere Kollegin, Madeleine Müller, als Vortragende eingeladen war, am Panel mitdiskutierte und unsere Forschung einem breiteren Publikum näherbringen durfte.
Vortrag über Transparenz- und Information als Grundlage für Rechtsschutz
In ihrem Vortrag „Transparenz und Informationsrechte: Grundlage für Mitbestimmung und Rechtsschutz“ ging sie darauf ein, wie KI-gestützte Entscheidungsprozesse den Arbeitsalltag von Beschäftigten mittlerweile nachhaltig prägen – sei es durch automatisierte Recruitingverfahren, KI-basierte Leistungsbeurteilungen oder automatisierte Dienstplan-Tools.
Sowohl Beschäftigte als auch Betriebsräte sehen sich daher zunehmend vor der Herausforderung, derartige Prozesse zu überblicken, KI-gestützte Entscheidungen nachzuvollziehen und ihre damit verbundenen Rechte zu kennen. In diesem Zusammenhang wies Madeleine Müller auf die besondere Rolle der KI-Verordnung (KI-VO) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hin und identifizierte die darin enthaltenen Transparenzgebote und Informationsrechte als wesentliche Grundlage für Mitbestimmung und Rechtsschutz im digitalen Zeitalter. So haben Arbeitgeber betroffene Beschäftigte sowohl vorab als auch im Nachhinein auf Antrag umfassend über die Datenerhebungen und den Einsatz von KI im Zusammenhang mit automatisierten Entscheidungsprozessen zu informieren. Demgegenüber kommt dem Betriebsrat die wichtige Aufgabe zu, von KI-basierten Entscheidungen betroffene Beschäftigte in der Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen, und auch dieser ist vor der Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems am Arbeitsplatz von dem geplanten KI-Einsatz in Kenntnis zu setzen.
Projektvorstellung „AI Know“ – Wertvolle Orientierung für die betriebliche Praxis
Im Anschluss stellte sie das Projekt „AI Know – Information und Mitbestimmung bei KI-basierten Entscheidungen im Beschäftigtenkontext“ vor, das vom Research Institute – Digital Human Rights Center im Auftrag der AK Wien von Juni bis Dezember 2025 durchgeführt wurde und untersuchte, welche Rechtsschutzmöglichkeiten bei KI-basierten Entscheidungsprozessen im Arbeitsalltag bestehen. Ergebnis waren eine theoretisch fundierte Analyse der einschlägigen Rechtsakte – darunter neben der KI-VO und der DSGVO auch des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) und der neuen Plattformarbeitsrichtlinie – sowie eine praktische Broschüre als konkretes Hilfsmittel für den betrieblichen Alltag mit Checklisten, Tabellen, Musterschrieben und Übersichten. Die Projektergebnisse können hier abgerufen werden.
Paneldiskussion und Fazit
Die Bedeutung von Transparenz und Mitbestimmung betonte Madeleine Müller auch in der anschließenden Paneldiskussion. Besonders betonte sie die herrschende Informationsasymmetrie zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern einerseits, sowie zwischen Arbeitgebern, die externe KI-Systeme zukaufen, und den dahinterstehenden KI-Anbietern andererseits, weshalb Informationsbeschaffung und Transparenz in der Praxis oft mehrstufige Hürden erfahren. Ihr Fazit: Der Betriebsrat kann hier wertvolle Unterstützungsarbeit leisten und zur Stärkung des Rechtsschutzes beitragen. Es wird außerdem deutlich, dass Transparenz eine zentrale Voraussetzung für einen fairen und rechtskonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz darstellt, da nur dort, wo Informationen über Funktionsweise, Zweck und Auswirkungen solcher Systeme zugänglich sind, auch eine wirksame Kontrolle und Mitbestimmung möglich wird.
Wir danken der Arbeiterkammer Wien für die Kooperation und großartige Organisation der Veranstaltung.