Digitale Rechte im Arbeitskontext bei der Digital Humanism Conference 2026

Von 24. bis 26. Juni 2026 fand an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften die Digital Humanism Conference, kurz DigHum 2026, unter dem Motto „Orientation in turbulent times“ statt. Unsere Kollegin, Madeleine Müller, nahm als Podiumsdiskutantin an der Session „Digital Labour: power, rights, and control“ teil. Sie brachte ihre rechtswissenschaftliche Expertise zu digitalen Rechten, Datenschutz, künstlicher Intelligenz und automatisierten Entscheidungsprozessen in die Diskussion ein und gab erste Einblicke in unser neues Projekt zu digitalen Rechten im Arbeitskontext.

Den Ausgangspunkt der Session bildete eine Keynote des Distributed AI Research Institute (DAIR). Im Zentrum standen die Erfahrungen sogenannter „Data Workers“, die unter anderem in der Datenannotation, der Inhaltsmoderation und anderen datenbezogenen Tätigkeitsfeldern arbeiten. Ihre Arbeit ist für die Entwicklung und den Betrieb moderner KI-Systeme unverzichtbar, wird jedoch häufig ausgelagert, unter prekären Bedingungen erbracht und bleibt für viele Nutzerinnen und Nutzer weitgehend unsichtbar. Daran anknüpfend diskutierte das von Helene Baumgartner und Tünde Fülöp von der Arbeiterkammer Wien moderierte Panel, wie Dateninfrastrukturen, Plattformen und algorithmische Managementsysteme Arbeitsverhältnisse und Machtstrukturen verändern. Gemeinsam mit Camilla Salim Wagner und Adio-Adet Dinika von DAIR sowie Wolfie Christl (Cracked Labs) erörterte Madeleine Müller Fragen der Transparenz, Überwachung, des algorithmischen Managements und der praktischen Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten.

In ihrem Beitrag führte Madeleine Müller aus, dass digitale Rechte im Arbeitskontext auf bestehenden Datenschutzrechten, weiteren Grundrechten und arbeitsrechtlichen Garantien beruhen. Dazu zählen der Schutz der Privatsphäre, das Recht auf Datenschutz und Nichtdiskriminierung, faire Arbeitsbedingungen, Informationsrechte, die menschliche Überprüfung automatisierter Entscheidungen und kollektive Rechte. Besondere Bedeutung gewinnen diese Garantien, wenn durch KI-gestützte Systeme Beschäftigte überwacht, bewertet oder beeinflusst werden und Entscheidungen über Aufgabenverteilung, Leistung, Beförderung oder disziplinäre Maßnahmen mitgeprägt werden. Digitale Rechte übertragen bestehende Schutzpositionen auf datenbasierte Arbeitsumgebungen und tragen dazu bei, dass Beschäftigte ihre Rechte auch im digitalen Raum wirksam wahrnehmen können.

Die Diskussion verdeutlichte weiters, dass die formale Geltung von Rechten für einen wirksamen Schutz am Arbeitsplatz häufig nicht ausreicht. Beschäftigte und ihre Vertretungen benötigen konkrete Verfahren, um Informationen zu erhalten, Entscheidungen nachvollziehen zu können und eine menschliche Überprüfung einzufordern. Eine zentrale Rolle kommt dabei Betriebsräten, Gewerkschaften, Datenschutzbehörden, Gerichten und weiteren Aufsichtsstellen zu. Rechtliche Anknüpfungspunkte finden sich in der DSGVO, der KI-Verordnung, der Plattformarbeitsrichtlinie und dem österreichischen Arbeitsverfassungsgesetz. Ihre praktische Durchsetzung wird jedoch dadurch erschwert, dass die einschlägigen Rechte auf verschiedene Rechtsakte, Institutionen und Verfahren verteilt sind und viele Beschäftigte ihre konkreten Ansprüche kaum kennen. Madeleine Müller betonte daher die grundlegende Bedeutung von Transparenz, verständlicher Information und wirksamen Unterstützungsstrukturen für einen grundrechtskonformen Einsatz von KI in der Arbeitswelt.

Wir bedanken uns herzlich für die großartige Organisation und bei allen Beteiligten für den offenen, fachlich bereichernden und anregenden Austausch.

2026-06-25-DigHum2026-Day-1-115© swype/Verein zur Förderung des digitalen Humanismus

V.l.n.r. Helene Baumgartner, Tünde Fülöp, Wolfie Christl, Madeleine Müller, Adio-Adet Dinika, Camilla Salim Wagner
Bildnachweis: © swype/Verein zur Förderung des digitalen Humanismus . Dieser Bildnachweis gilt auch für das Beitragsbild.