Heute präsentierten wir gemeinsam mit unseren Projektpartnern, dem Computer Vision Lab der TU Wien, der CogVis Software und Consulting GmbH und der PKE Holding AG im kleinen Festsaal des Bundesministerium für Justiz den gemeinsamen Ergebnisbericht unseres Forschungsprojekts KIIS – Künstliche Intelligenz im Strafvollzug.

Ziel des durch KIRAS / FFG geförderten Forschungsprojekts war es ein intelligentes System zu schaffen, welches Gefängnispersonal in der täglichen Arbeit bestmöglich unterstützen soll. In diesem Projekt wurde ein multimodaler Ansatz verfolgt, bei dem verstärkt auf anonymisierende Sensortechnologien zurückgegriffen wurde. Diese teils selbst entwickelten Sensoren sollten vor Ort potenziell gewalttätiges Verhalten oder Unfälle von Insassen erkennen, um eine schnellstmögliche Hilfe durch Justizwachebeamte zu ermöglichen.

Unser Forschungsinstitut trug unter anderem zur ethischen und rechtlichen Beurteilung dieser Maßnahmen bei, begleitete die Forschung vor Ort und skizzierte den strengen rechtlichen Rahmen, in dem diese Forschung durchgeführt werden konnte. Darüber hinaus erläuterten wir die derzeit geltenden rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz künstlicher Intelligenz im Strafvollzug. Ohne eine spezielle rechtliche Grundlage ist ein solcher Einsatz außerhalb der Forschung mit freiwilligen Teilnehmern derzeit nicht möglich. Der kommende AI-Act wird voraussichtlich auch künftige Anwendungsfälle beeinflussen.

Wir danken unseren Projektpartnern für die gute Zusammenarbeit, KIRAS für die Finanzierung, sowie der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Bundesministerium für Justiz für die professionelle Organisation der heutigen Veranstaltung.