Die Österreicherinnen und Österreicher wissen zu wenig über ihre Grundrechte.

Unsere Bundesverfassung feiert dieser Tage ihr 100-jähriges Jubiläum und fast niemand kennt sie. Wie eine empirische Studie des Soziologen und wissenschaftlichen Mitarbeiters des Research Instituts Robert Rothmann, Bakk. MA in Kooperation mit Univ.-Prof. (SFU) Dr. Konrad Lachmayer zeigt, gibt es bei der Kenntnis der Grund- und Freiheitsrechte große Defizite. Dabei sind manche dieser Rechte von höchster politischer Bedeutung. Man denke an die Aufhebung der Präsidentschaftsstichwahl im Jahre 2016, die mit der Verletzung des Rechts auf geheime Wahl begründet wurde. Das Minderheitenrecht der slowenischen Volksgruppe in Kärnten auf zweisprachige Ortstafeln beschäftigte die Politik jahrzehntelang. Wie kann man die Grundrechte einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machen und soll man einen einheitlichen Grundrechtekatalog erarbeiten?

Der Beitrag des Radio Ö1 im Journal-Panorama mit Dr.in Brigitte Bierlein (Bundeskanzlerin a.D., Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs i.R.), Mag.a Sabine Matejka (Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter) und Dr. Rupert Wolff (Präsident des österreichischen Rechtsanwaltskammertages) und ist noch bis Sonntag unter folgendem Link nachzuhören: oe1.orf.at