Rückblick auf die LAIR Conference 2026 und unseren Beitrag zu KI-Training mit personenbezogenen Daten in Rotterdam
Die Regulierung Künstlicher Intelligenz zählt derzeit zu den zentralen Zukunftsfragen an der Schnittstelle von Recht, Technologie und Gesellschaft und stand auch im Mittelpunkt der Law, AI and Regulation Conference, („LAIR“), die von 11. bis 12. Juni 2026 an der Erasmus Universität Rotterdam stattfand. Die Konferenz brachte Forschende aus aller Welt sowie Perspektiven aus Rechtswissenschaft, Ethik, Technik und Politikwissenschaft zusammen. Im Zentrum standen insbesondere Entwicklungen rund um die EU KI-Verordnung, aktuelle Umsetzungsfragen, KI-Anwendungen im Gesundheitsbereich sowie die grundrechtlichen Implikationen des Einsatzes und der Entwicklung von KI-Systemen.

Das Research Institute war durch unsere Expertinnen Madeleine Müller und Mirjam Tercero vertreten, die ihre aktuelle Forschung zum Thema Grundrechtsimplikationen von KI-Training mit personenbezogenen Daten im Lichte des Digitalen Omnibus präsentierten. Grundlage ihres Vortrags war ein gemeinsam mit Heidi Scheichenbauer verfasster Forschungsbeitrag, der sich mit der Frage auseinandersetzt, ob die vorgeschlagenen Änderungen durch das Digital Omnibus Paket lediglich bestehende Rechtsunsicherheiten adressieren oder ob sie die Balance zwischen konkurrierenden grundrechtlichen Positionen verschieben. Dieser Beitrag entstand im Rahmen des „Horizon Europe“-Forschungsprojekts „Screen4Care“, finanziell unterstützt von der „Innovative Medicines Initiative 2“ (JU) im Rahmen der Fördervereinbarung Nr. 101034427. Das JU wird durch das Forschungs- und Innovationsprogramm „Horizon 2020“ der Europäischen Union und die EFPIA unterstützt. Die durchgeführten Forschungsarbeiten erfolgten zudem im Rahmen des Projekts „PALM – Prison Analytics with large Language Models“ (FO999926293), das im Rahmen des Sicherheitsforschungsprogramms KIRAS/K-PASS des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen gefördert bzw. finanziert und von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft verwaltet wird.
Im Mittelpunkt des Vortrags stand die Analyse, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene und insbesondere sensible Daten für das Training von KI-Modellen verarbeitet werden dürfen und welche grundrechtlichen Risiken damit verbunden sind. Die Autorinnen analysierten dabei zunächst die geltende Rechtslage, insbesondere die Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen nach Art 6 Abs 1 lit f DSGVO sowie die strengeren Anforderungen des Art 9 DSGVO bei sensiblen Daten. Vor diesem Hintergrund zeigten sie, dass der Digitale Omnibus zwar neue Regelungen für KI-Entwicklung und „De-Biasing“ vorsieht, diese jedoch nicht zwingend zu mehr Rechtssicherheit führen und zugleich die Gefahr bergen, grundrechtliche Schutzstandards zugunsten wirtschaftlicher und innovationspolitischer Interessen zu verschieben. Damit machte der Vortrag deutlich, dass KI-Training neben regulatorischen Bestrebungen auch ethische Reflexion erfordert, insbesondere dann, wenn rechtliche Schutzmechanismen durch Wettbewerbsbestrebungen unter Druck geraten oder das Recht dem technologischen Fortschritt hinterherhinkt. Als möglicher Lösungsansatz wurden „Ethics-by-Design“ und „Human-Rights-by-Design“ hervorgehoben, wodurch KI-Systeme von Beginn an so gestaltet werden sollen, dass Verletzungen von Grundrechten möglichst verhindert sowie ethische Prinzip von Grund auf verankert werden.
Die LAIR Conference 2026 bot einen wertvollen Rahmen für vertieften wissenschaftlichen Austausch, anregende Diskussionen und neue Perspektiven auf die Regulierung Künstlicher Intelligenz. Wir bedanken uns herzlich für die Einladung, mit unserer Forschung zu dieser Konferenz beitragen zu dürfen, sowie beim gesamten Organisationsteam für die sorgfältige Vorbereitung, den reibungslosen Ablauf und die inspirierende Atmosphäre.