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EuGH: Urteil zu hypothetischem Datenmissbrauch

Keine Erheblichkeitsschwelle für immateriellen Schadenersatz iSd Art 82 DSGVO – rein hypothetisches Risiko eines Datenmissbrauchs reicht nicht aus (C-687/21) Die DSGVO sieht nach Art 82 für jede betroffene Person, der aufgrund eines DSGVO-Verstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter vor. Zur Geltendmachung eines solchen

2024-02-01T15:31:23+01:001. Feber 2024|Analyse|

Haftung juristischer Personen – DSB führt ausgesetzte Verwaltungsstrafverfahren weiter

EuGH setzt klare Maßstäbe bei Datenschutzverstößen nach Art 83 DSGVO – Datenschutzbehörde führt ausgesetzte Verwaltungsstrafverfahren weiterWie bereits in einem früheren Artikel erläutert, hat die Datenschutzlandschaft in Europa mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 05.12.2023 im Fall „Deutsche Wohnen“ (C-807/21) zur unmittelbaren Strafbarkeit juristischer Personen einen tiefgreifenden Wandel erlebt. Denn in dem

2024-07-09T14:19:26+02:0012. Jänner 2024|Verkündung|
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