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Vortrag zum Thema Grundrechtsschutz – Bezau, Vorarlberg

2021-05-20T11:03:30+02:006. Mai 2013|Veranstaltung|

Im Rahmen des Fortbildungsseminars "Vorarlberger Tage" der Österreichischen Richtervereinigung hielten Dr. Christof Tschohl und Dr. Hagen Nordmeyer (Hofrat des OGH) einen Vortrag zum Thema "Grundrechtsschutz aus Sicht des OGH – Rechtsprechung des EGMR". Die inhaltlichen Schwerpunkte lagen dabei auf dem „Strafprozessualen Überraschungsverbot“, der Kontradiktorischen Vernehmung in Hinblick auf Art. 6 MRK, Beweiserhebungs- und Verwertungsverboten sowie

Menschenrechte in der digitalen Gesellschaft – Vortrag für den ADA-Themendienstag

2021-05-20T11:04:17+02:0016. April 2013|Veranstaltung|

Im Rahmen der internen Veranstaltungsreihe "Themendienstag" der Austrian Development Agency (ADA) beleuchtete Christof Tschohl das Thema "Menschenrechte in der digitalen Gesellschaft" sowohl anhand aktueller Beispiele (z.B. der Proteste in Weißrussland 2010 und des "Arabischen Frühlings"), als auch mittels eines kurzen historischen Rückblicks auf die Entwicklung des Datenschutzes in Europa. Ein besonderer Schwerpunkt des Vortrages lag

Vortrag im Rahmen der parlamentarischen Urheberrechtsenquete der Grünen

2021-05-20T11:04:47+02:0011. März 2013|Veranstaltung|

Auf Einladung der Grünen hielt Christof Tschohl einen Impulsvortrag zum Thema "Durchsetzung der Rechte am Geistigen Eigentum im Lichte der Grundrechte". Nach einer Einführung in die im Bereich "Urheberrechtsschutz" relevanten Grund- bzw. Menschenrechte wurde die Abwägungsproblematik bei der Rechtsdurchsetzung erläutert und anhand von konkreten Fragestellungen bzw. Fallbeispielen diskutiert.

Menschenrechte in der digitalen Gesellschaft – Vortrag für den Verein Intelligentes Wohnen (VIW)

2021-05-20T11:05:30+02:004. Feber 2013|Veranstaltung|

Anlässlich der Jahreshauptversammlung des Vereins Intelligentes Wohnen (VIW) sprachen Christof Tschohl und Georg Benedikt Schmidt über die historische Entwicklung des Datenschutzes und der Grundrechte in Europa, die Entstehung des Konzeptes der "digitalen Grundrechte" und die Notwendigkeit der Anpassung klassischer Grundrechte an neue Schutzbedürfnisse der "digitalen Welt".

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