Der Rechnungshof (RH) überprüfte den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Bundesverwaltung und publizierte dazu am 20.06.2025 einen Bericht. Der darin erwähnte Leitfaden „Digitale Verwaltung: KI, Ethik und Recht“ bietet rechtliche und ethische Orientierung für den KI-Einsatz in öffentlichen Stellen, da der KI-Einsatz in der Bundesverwaltung deutlich zunimmt. Umso wichtiger ist eine verantwortungsvolle Umsetzung, die ethische und rechtliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. Der RH-Bericht zeigt jedoch, dass der rechtliche und ethische Rahmen in der Praxis oft vernachlässigt wird. So bemängelt der Rechnungshof, dass in 20 Anwendungsfällen nur in einem Fall eine KI-Risikoklassifikation vorliegt (siehe RH-Bericht, S. 17).

Mit der Ausarbeitung des rechtlichen Teils des KI-Leitfadens zeigt das Research Institute – Digital Human Rights Center, wie praxisnahe Grundrechtsarbeit im digitalen Zeitalter gelingt. Die Senior Researcher Dr. Heidi Scheichenbauer, Dr. David M. Schneeberger, BA BA MA und Dr. Madeleine Müller, BA, MU erläuterten komplexe rechtliche Anforderungen für die Verwaltungspraxis auf verständliche Weise und legten deren praktische Anwendbarkeit dar (wir berichteten).

Es zeigt sich: Grundrechte und ein gesetzeskonformer KI-Einsatz sind wesentlich. Damit dabei die öffentliche Verwaltung vertrauenswürdig bleibt, müssen daher rechtliche und ethische Prinzipien wie die Rechenschaftspflicht, Fairness und die Menschenzentrierung im Vordergrund stehen.

„Ein transparenter und nachvollziehbarer Umgang mit KI war wesentlich, um das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Verwaltung zu stärken“ (RH-Bericht, S.16)

Der Rechnungshof bringt somit zum Ausdruck, dass der ethische und rechtliche KI-Leitfaden mehr als nur eine Empfehlung ist. Er ist das Werkzeug für eine verantwortungsvolle Verwaltung im digitalen Wandel.