Kommission veröffentlicht erste Leitlinien zum AI Act

Am 2. Februar sind die ersten Bestimmungen des AI Act in Kraft getreten, darunter die Definition von KI-Systemen, die Anforderungen an KI-Kenntnisse und das Verbot von KI-Anwendungen, die in der EU als unannehmbar eingestuft werden (Wir haben berichtet).
Parallel dazu hat die Europäische Kommission nun auch erste Leitlinien für die praktische Umsetzung des AI Acts erlassen. Die Leitlinienentwürfe wurden von der Kommission genehmigt, aber noch nicht formell angenommen und sollen als Interpretationshilfen für die Auslegung von Bestimmungen des AI-Acts gelten.

Dabei handelt es sich um Leitlinien zur Definition von KI-Systemen die die Definition von KI-Systemen gemäß des AI-Acts erläutern. Sie sollen Anbietern und anderen Akteuren, wie etwa Betreibern dabei helfen, festzustellen, ob ihre Software als KI im Sinne der neuen Gesetzgebung zu qualifizieren ist. Geplant sind Aktualisierungen aufgrund praktischer Erfahrungen, neuer Fragen und Anwendungsfälle.

Die Europäische Kommission hat zudem Leitlinien für verbotene KI-Praktiken im Rahmen des KI-Gesetzes veröffentlicht, die sich auf Praktiken konzentrieren, die europäische Werte und Grundrechte bedrohen. Die Leitlinien befassen sich mit spezifischen Problemen wie schädlicher Manipulation, Social Scoring und biometrischer Fernidentifizierung in Echtzeit.

Zusätzlich hat die Europäische Kommission ein living Repository für KI-Kompetenz (AI Literacy) ins Leben gerufen um damit die Schaffung von KI-Kompetenz, die seit dem 2. Februar 2025 sichergestellt werden muss, zu fördern. Das EU-Büro für Künstliche Intelligenz hat dabei aktuelle Praktiken der am AI-Pact beteiligten Organisationen zum Thema KI-Kenntnisse zusammengestellt.

Das living Repository soll dabei den Lernprozess und den Austausch zwischen Anbietern und Anwendern von KI-Systemen fördern. Die Liste der Praktiken ist nicht erschöpfend und wird regelmäßig mit weiteren Praktiken aktualisiert. Die bisher veröffentlichten Praktiken sind alphabetisch nach ihrem jeweiligen Umsetzungsstand geordnet.

 

AI Act: Zeitlicher Rahmen. Überblick über die wichtigsten Bestimmungen, die erst nach und nach Gültigkeit erlangen. 1.8.2024 Inkrafttreten, 2.2.2025 Verbotene KI-Praktiken, KI-Kompetenz (Literacy), 2.8.2025 General Purpose AI, Notifizierungsstellen, Governance, Strafen, 2.8.2026 Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang 3), KI-Systeme mit geringem uns minimalen Risiko, KI-Reallabote einsatzbereit, sonstige Verpflichtungen, 2.8.2027 Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang 1), © RTR (CC BY 4.0) KI Servicestelle ki.rtr.at

© RTR (CC BY 4.0) KI-Servicestelle ki.rtr.at

Was bedeutet dies für Ihre Organisation?

Da die einschlägigen Bestimmungen bereits seit 02. Februar 2025 für sie gelten, sollten Organisationen die KI entwickeln oder einsetzen, prüfen, ob durch sie entwickelte bzw betriebene Anwendungen auch unter die Definition des KI-Systems nach dem AI Act und den Leitlinien fallen.

Sofern der Anwendungsbereich des AI Act eröffnet ist, ist es empfehlenswert eine Einschätzung vorzunehmen, ob die Tätigkeiten unter die verbotenen Praktiken fallen könnten.

Zudem sind zeitnah Schritte zur Sicherstellung von ausreichender KI-Kompetenz in der Organisation unternommen werden.

Zu diesem Zweck ist es anzuraten, eine Bestandsaufnahme ihrer KI-Anwendungen zu machen und zu prüfen über welche Kompetenzen jene Mitarbeiter*innen verfügen, die in die Entwicklung oder den Einsatz des Systems involviert sind.

Auch empfiehlt es sich rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Compliance mit den umfangreichen Regelungen des AI Act sicherzustellen.

Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung des AI Act benötigen, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns frühzeitig und stellen Sie sicher, dass Ihre Organisation auf die kommenden Verpflichtungen vorbereitet ist.

Heidi Scheichenbauer
Heidi ScheichenbauerSenior Researcher & Consultant

Autorin

Dr. Heidi Scheichenbauer ist als Senior Consultant und Senior Researcher im Research Institute – Digital Human Rights Center tätig. Sie hat Rechtswissenschaften an der Universität Wien und der Erasmus Universität Rotterdam mit Schwerpunkt Computer und Recht studiert. Nach ihrem Studium arbeitete sie als Juristin und wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der KMU Forschung Austria, wo die Lösung datenschutzrechtlichen Fragestellungen zu ihrem Aufgabengebiet gehörte. Nach ihrer Zeit bei der KMU Forschung Austria war sie als Juristin beim Fundraising Verband Austria beschäftigt, wo sie unter anderem die Verbandsmitglieder bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung beraten hat. Sie ist Mitglied im Verein der behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten (Privacyofficers.at) und Autorin zahlreicher datenschutzrechtlicher Publikationen.

Wir bieten Consulting mit der gesamten Expertise unserer Forschung. Research Institute

 

 

Veranstaltungshinweis:

Research Institute Academy Workshop, 20.März 2025 9 bis 13 Uhr Automatisierte Entscheidungen und künstliche Intelligenz. Rechtskonformität in der Praxis, 480€ exkl. USt. Minus 10% Rabatt bei Frühbuchung. Ort Wien, Details unter www.researchinstitute.at/academy

20.März 2025 – 09:00-13:00 Künstliche Intelligenz: Rechtliche und ethische Aspekte in der Praxis

Erfahren Sie in diesem Seminar praxisnah, wie Sie automatisierte Entscheidungen rechtskonform und transparent gestalten können – stets im Einklang mit den Vorgaben aus DSGVO und AI Act. Anhand konkreter Fallbeispiele aus Unternehmens- und Behördenkontext wird veranschaulicht, wie rechtliche Anforderungen und technische Machbarkeit miteinander verbunden werden können. Dabei steht insbesondere das Zusammenspiel aus Transparenzpflichten, Nutzerrechten und der Verantwortung für KI-gestützte Systeme im Fokus.