Mit dem Austritt aus der EU wurde das Vereinigte Königreich zu einem Drittland. Somit müssen alle datenschutzrechtlichen Beziehungen neugestaltet werden, wobei der Datentransfer weiterhin den unionsrechtlichen Standards entsprechen muss. Insbesondere aufgrund der engen Zusammenarbeit des Vereinigten Königreichs mit den Vereinigten Staaten im Bereich der internationalen Überwachungsaktivitäten ist es fraglich, ob geeignete Rahmenbedingungen für Übermittlungen von Daten aus der EU in das Vereinigte Königreich geschaff en werden können.
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Co-Autoren: Jan Hospes (RI), Štefan Ziman, Walter Hötzendorfer (RI), Christof Tschohl (RI)