Der am 19.11.2025 von der Europäischen Kommission vorgestellte Entwurf zum Digitalen Omnibus strebt eine Vereinfachung der mittlerweile sehr umfangreichen digitalen Gesetzgebung an. Dies soll in weiterer Folge für mehr rechtliche Klarheit sorgen, die Kosten für die Einhaltung der digitalen Gesetzgebung reduzieren und Innovation fördern. Gleichzeitig ist eine Zielsetzung die Wahrung eines hohen Grundrechtsschutz-Niveaus.

Mit dem Omnibus-Paket sollen dabei mehrere bestehende Rechtsmaterien bzw. Rechtsakte im digitalen Bereich angepasst bzw. zusammengeführt werden. Insgesamt bündelt der Digitale Omnibus Änderungen im Datenschutz, Datenwirtschaftsrecht, der KI-Regulierung und Teilen der Cybersicherheitsgesetzgebung. Wir haben den Entwurf zum Digitalen Omnibus durchgearbeitet und stellen die einzelnen betroffenen Rechtsgebiete in einer Artikelserie vor. In den beiden ersten Teilen der Artikelserie haben wir uns bereits mit den vorgeschlagenen Änderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Vorhaben Datenunion beschäftigt.

Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungsvorschläge bezüglich KI-Verordnung (AI Act).

 

  1. Verlängerte Umsetzungsfristen im Hochrisiko-Bereich

Die Kommission hat einige Änderungen der KI-Verordnung vorgeschlagen. So sollen die Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme erst dann gelten, wenn die erforderlichen Unterstützungsinstrumente wie Standards und Normen vorhanden sind. Der Geltungsbeginn der Vorschriften für Hochrisiko-KI soll dabei um höchstens 16 Monate verschoben werden, d. h., dass die Vorschriften erst gelten sollen, sobald die Kommission das Vorliegen der erforderlichen Normen, Standards und bestätigt hat und somit die benötigten Unterstützungsinstrumente für die Unternehmen bereitstehen.

Im Detail soll für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III („eigenständige“ Hochrisiko-KI) das Inkrafttreten der Verpflichtungen von 2.8.2026 nun bis 2.12.2027 verschoben werden. Relevant ist dies für bestimmte KI-Systeme in den Bereichen kritische Infrastruktur, Bildung oder Human Resources.

Für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang I („eingebettete“ Hochrisiko-KI) soll das Inkrafttreten der Verpflichtungen von 2.8.2027 auf 2.8.2028 verschoben werden. Dies betrifft beispielsweise KI-Systeme, die in bestimmte regulierte Produkte integriert sind, wie etwa in Maschinen oder Medizinprodukte.

Ein früheres Inkrafttreten ist jedoch möglich, wenn angemessene Mittel zur Unterstützung der Einhaltung der Hochrisiko-Pflichten bereitgestellt wurden, ein Kommissionsbeschluss gefasst wird und danach eine Übergangsfrist von 6 Monaten (bzgl. Anhang III) oder 12 Monaten (bzgl. Anhang I) vergangen ist.

  1. Bias-Bekämpfung (auch) mit sensiblen Daten

Künftig soll es nach dem Entwurf möglich sein, das „De-Biasing“ mit besonderen Datenkategorien („sensiblen“ Daten) durchzuführen. Dazu zählen beispielsweise Gesundheitsdaten, Daten über die religiöse Weltanschauung oder das Sexualleben. Diese Möglichkeit ist nach der KI-Verordnung derzeit nur Hochrisiko-KI-Anbietern eingeräumt.

  1. Erleichterte Test-Möglichkeiten unter Realbedingungen

Der Digitale Omnibus soll im Bereich von Hochrisiko-KI-Systemen die Möglichkeit von Tests unter Realbedingungen auf zusätzliche Hochrisiko-KI-Systeme, insbesondere solche, die bereits durch sektorale Produktvorschriften reguliert sind, erweitern. Zudem soll eine Vereinfachung von Verfahren erfolgen, indem Tests unter Realbedingungen künftig direkt in Sandbox-Pläne integriert werden können und Genehmigungen durch klare Fristen beschleunigt werden. Insgesamt sollen die Änderungen mehr Flexibilität und Rechtssicherheit schaffen, damit KI-Systeme schneller und kontrolliert im realen Umfeld erprobt werden können.

  1. KI-Kompetenz

Zudem soll in eine Ausweitung der Verpflichtung für Anbieter und Nutzer von KI-Systemen in Bezug auf KI-Kompetenz in Art 4 der KI-Verordnung dahingehend erfolgen, dass künftig eine Verpflichtung für die Kommission und die Mitgliedstaaten bestehen soll, KI-Kompetenz zu fördern.

  1. Ausweitung von Privilegien auf SMCs

KMU profitieren bereits von regulatorischen Privilegien gemäß der Verordnung (EU) 2024/1689. Einige der KMU bereits gewährten regulatorischen Privilegien werden auf kleine Mid-Cap-Unternehmen (SMCs) ausgeweitet. Da KMU und SMCs unverhältnismäßig stark von der Compliance-Belastung betroffen sind, ist zu erwarten, dass sie besonders von diesen Vereinfachungsmaßnahmen profitieren werden.

SMCs sollen (wie auch KMU), als Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen weniger strengen Vorschriften unterliegen (z. B. bzgl. technischer Dokumentation oder Qualitätsmanagementsystemen). Zudem sieht der Entwurf auch mildere Berechnung von Bußgeldern im Entwurf vor.

  1. Erleichterungen hinsichtlich Registrierungspflichten

Einige Registrierungspflichten könnten künftig entfallen: KI-Systeme, die formal als „hochriskant“ eingestuft sind, aber nach Selbsteinschätzung nur für eng gefasste oder Verfahrensaufgaben eingesetzt werden, sollen unter bestimmten Bedingungen nicht mehr in die EU-Datenbank eingetragen werden müssen.

  1. Zentralisierung der KI-Aufsicht

Das Büro für Künstliche Intelligenz (KI-Büro oder „AI Office“) auf EU-Ebene soll eine gestärkte Aufsichtsfunktion erhalten, insbesondere bei KI-Systemen, die in sehr große Plattformen integriert sind (sog. Very Large Online Platforms, kurz „VLOPs“, wie sie nach dem Gesetz über digitale Dienste von der Kommission benannt werden).

Wie geht es nun weiter?

 

Die Legislativvorschläge werden laut Kommission nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Die Kommission betonte, dass das vorgestellte Paket nur den ersten Schritt darstellen würde, das EU-Regelwerk für den digitalen Bereich zu vereinfachen und wirksamer zu gestalten. Ebenso sei ein „Digitaler Fitnesscheck“ angedacht, durch den evaluiert werden soll, wie die einzelnen Regelwerke ineinandergreifen und welche Auswirkungen sie auf die Wirtschaft haben.

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