Im Rahmen des Fortbildungsseminars „Vorarlberger Tage“ der Österreichischen Richtervereinigung hielten Dr. Christof Tschohl und Dr. Hagen Nordmeyer (Hofrat des OGH) einen Vortrag zum Thema „Grundrechtsschutz aus Sicht des OGH – Rechtsprechung des EGMR“. Die inhaltlichen Schwerpunkte lagen dabei auf dem „Strafprozessualen Überraschungsverbot“, der Kontradiktorischen Vernehmung in Hinblick auf Art. 6 MRK, Beweiserhebungs- und Verwertungsverboten sowie der Frage der Auslieferung an Zielstaaten, in denen u.U. Folter und Tod drohen.