Studie der Statistik Austria zu KI-Wissen veröffentlicht – Was dies für Unternehmen in der Verwirklichung der KI-Kompetenz bedeutet
Laut einer Erhebung der Statistik Austria im Rahmen der „Digitalen Kompetenzoffensive“ der Bundesregierung verfügen 73 % der österreichischen Bevölkerung nur über wenig bis sehr wenig Wissen im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI) – darunter 5 %, die noch nie von KI gehört haben. Dies zeugt von einem massiven Aufholbedarf bei dieser wichtigen Zukunftstechnologie. Besonders im Unternehmenskontext ist dies relevant, da beispielsweise 43% der befragten Erwerbstätigen sehr wohl Potenzial in der Nutzung von KI für ihren Arbeitsalltag sehen.
Entscheiden sich Unternehmen daher für einen Einsatz von KI, müssen unbedingt die damit einhergehenden rechtlichen Anforderungen beachtet werden. Dies betrifft nicht nur datenschutzrechtliche Compliance, sondern auch die Einhaltung neuer KI-spezifischer Rechtsvorschriften. Denn im letzten Jahr wurde von der EU mit der Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz („KI-Verordnung“ oder „AI Act“) ein umfassendes Gesetz zur sektorunabhängigen Regulierung von KI-Systemen verabschiedet (wir berichteten). Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz und die Anforderungen variieren je nach Einsatzart und Risikostufe der jeweiligen KI-Anwendung.
Die Bestimmungen des AI Act werden nun schrittweise anwendbar, wovon manche sogar schon seit 2. Februar 2025 gelten. Dazu gehört etwa Artikel 4 AI Act, der von Unternehmen verlangt, nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen betraut sind, über ein ausreichendes Maß an „KI-Kompetenz“ verfügen. Dazu zählen nicht nur technische Kenntnisse, sondern auch die Fähigkeit, potenzielle Chancen, Risiken und Schäden von KI einzuschätzen sowie die Einhaltung der Vorschriften des AI Act zu gewährleisten.
Die meisten Bestimmungen des AI Act werden ab 2. August 2026 anwendbar und bedeuten für Unternehmen einen komplexen Katalog an neuen Vorschriften, die in den Geschäftsalltag einzubeziehen sind. Der AI Act sieht insbesondere auch eine umfangreiche Haftung vor, weshalb sich Unternehmen mit ihren Pflichten auseinandersetzen müssen.
Wir empfehlen daher dringend, in Know-how zu investieren und eine rasche Implementierung der Vorschriften zu forcieren. Das Research Institute unterstützt Sie gerne dabei mit professioneller Beratung rund um Compliance mit dem AI Act und dem allgemeinen Datenschutzrecht, z.B. bei der Durchführung von Folgenabschätzungen.
Autor
Michael Schally ist studentischer Mitarbeiter im Research Institute – Digital Human Rights Center.