Ergebnisse des Projekts „Aufklärung 4.0 – Entscheidungen der KI als Mensch verstehen“ auf Webseite des Sozialministeriums veröffentlicht

Projekthintergrund

Die fortschreitende Digitalisierung und der vermehrte Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Entscheidungsprozessen bringen nicht nur technologische Fortschritte, sondern auch neue Herausforderungen für den Schutz der Grundrechte mit sich. Eine zentrale Frage, die sich dabei stellt, ist: Wie können Entscheidungen, die von KI-Systemen getroffen werden, für Betroffene nachvollziehbar gemacht werden? Diese Frage wurde im Rahmen des Projekts „Aufklärung 4.0 – Entscheidungen der KI als Mensch verstehen“ untersucht, das vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Auftrag gegeben und vom Research Institute – Digital Human Rights Center geleitet wurde.

Zentrale Fragestellungen des Projekts

Das Projekt „Aufklärung 4.0“, dessen Laufzeit sich von Juni 2024 bis April 2025 erstreckte, setzte sich mit dem in Artikel 86 der KI-Verordnung (AI Act) verankerten Recht auf Erläuterung der Entscheidungsfindung im Einzelfall („Recht auf Erklärung“) auseinander und zielte darauf ab, praxisrelevante Leitlinien für den Umgang mit diesem Rechtsanspruch sowohl für Unternehmen als auch für Betroffene zu entwickeln. Dabei wurde das Recht auf Erklärung nicht isoliert betrachtet, sondern in Zusammenschau mit verwandten datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere Artikel 22 DSGVO und Artikel 15 Abs 1 lit h DSGVO, analysiert. Neben den rechtlichen Verpflichtungen wurden außerdem ethische und sozialwissenschaftliche Aspekte berücksichtigt, um das Recht auf Erklärung aus interdisziplinärer Perspektive zu erfassen (mehr Informationen zum Projekt finden Sie hier).

Projektablauf

Ziel des Projekts war es, leicht verständliche, praxisnahe und barrierefreie Leitlinien im Umgang mit dem Recht auf Erklärung nach Artikel 86 AI Act für Unternehmen und Betroffene zu verfassen. Diese Bestrebungen mündeten in der Erstellung von zwei Leitfäden, einen für Unternehmen und einen für Konsument*innen und ihre Interessenvertretungen, sowie eines theoretischen Grundlagenberichts, der die wissenschaftliche Basis der in den Leitfäden ausgesprochenen Empfehlungen bildet. Um den praktischen Mehrwert der Dokumente sicherzustellen, wurden diese anhand von ausgewählten Fallbeispielen („Use Cases“) aus der Praxis erarbeitet. Das Projekt zeichnete sich überdies durch einen ausgedehnten Stakeholderprozess aus, bei dem sowohl Vertreter*innen der Wirtschaftsseite als auch der Konsument*innenseite wertvollen Input aus der Praxis einbrachten, um die praktische Relevanz der Projektergebnisse zu erhöhen.

Projektabschluss und Veröffentlichung der Projektergebnisse

Seinen Abschluss fand das Projekt in zwei Veranstaltungen, die am 23. und 24. April 2025 am Research Institute unter Beteiligung der relevanten Stakeholder abgehalten wurden und neben einer Präsentation der Projektergebnisse auch eine Pilotschulung im Umgang mit den Leitfäden umfassten (wir berichteten).

Die finalen Projektergebnisse stehen auf der Webseite des Sozialministeriums zum Download bereit.

Um diese einem möglichst breiten Publikum über die österreichischen Grenzen hinaus zugänglich zu machen, wurden sämtliche Schlüsseldokumente des Projekts zusätzlich auf Englisch übersetzt. Diese sind ab ihrer Veröffentlichung ebenfalls auf der Webseite des Sozialministeriums abrufbar.

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