Fragenkatalog zur Löschung veröffentlicht

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat im März seine jährliche Maßnahme im Rahmen des Coordinated Enforcement Framework (CEF) für das Jahr 2025 eingeleitet. Nach dem Schwerpunkt auf dem Recht auf Auskunft im Jahr 2024 rückt in diesem Jahr die Umsetzung des Rechts auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) gemäß Artikel 17 DSGVO in den Fokus – nicht zuletzt, da das Recht auf Löschung zu den am häufigsten ausgeübten Betroffenenrechte zählt und Gegenstand von Beschwerden durch Betroffene ist.

32 Datenschutzbehörden in ganz Europa, darunter auch die österreichische Datenschutzbehörde (DSB), beteiligen sich an dieser Initiative im Jahr 2025. Die teilnehmenden Behörden werden Verantwortliche aus verschiedenen Sektoren kontaktieren und entweder Untersuchungen einleiten oder bestehende Ermittlungen weiterführen. Die DSB hat unter Hinweis auf den CEF-Schwerpunkt Ende März 2025 bekannt gegeben, dass sie amtswegige Prüfverfahren gegen Landespolizeidirektionen eingeleitet hat, wobei ein besonderer Fokus auf der Umsetzung des Rechts auf Löschung (sowie den Modalitäten zur Ausübung von Betroffenenrechten) liegt.

Im Rahmen der koordinierten Aktion werden die Datenschutzbehörden prüfen, wie die für die Verarbeitung Verantwortlichen mit eingegangenen Löschungsanträgen umgehen und darauf reagieren. Kerninstrument der gemeinsamen Initiative ist ein europaweit abgestimmter Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Löschung durch Verantwortliche. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat hier die wesentlichen Inhalte des Fragebogens zur Mittel zur Selbstkontrolle zur Implementierung des Art 17 DSGVO und veröffentlicht.

Die Ergebnisse dieser Initiative sollen im Rahmen des EDSA analysiert und in einem Bericht publiziert werden.

Alle im Bereich des Datenschutzrechts tätige Personen sollten die Entwicklungen im Rahmen des CEF 2025 aufmerksam verfolgen, da die Ergebnisse wichtige Erkenntnisse und möglicherweise Anpassungen für die Prozesse von Verantwortlichen mit sich bringen können. Zudem ist zu empfehlen, auf Basis des veröffentlichten Fragebogens bereits jetzt eine „Selbstevaluierung“ vorzunehmen.

Mag. Markus Kastelitz, LL.M.
Mag. Markus Kastelitz, LL.M.Senior Researcher und Senior Consultant im Research Institute – Digital Human Rights Center mit Spezialisierung im Datenschutz- und IT-Recht

Autor

Mag. Markus Kastelitz, LL.M. ist Jurist mit Postgraduate-Ausbildung im IT-Recht. Er verfügt über vielfältige Berufserfahrungen im In- und Ausland und ist seit 2017 als Senior Researcher und Senior Consultant im Research Institute – Digital Human Rights Center mit Spezialisierung im Datenschutz- und IT-Recht tätig.

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