Das Recht auf Erklärung nach Art 86 KI-VO: Betroffenenrecht mit praktischer Bedeutung oder rechtlicher Papiertiger?
Art 86 KI-VO soll Betroffenen unter gewissen Voraussetzungen ermöglichen, eine verständliche Erklärung zu Entscheidungen zu erhalten, die auf dem Ergebnis eines Hochrisiko-KI-Systems beruhen. Die Bestimmung bleibt jedoch vage und wirft zahlreiche Fragen zu ihrer konkreten Anwendung auf.
In ihrem neuen Beitrag in der Fachzeitschrift ailex greifen unsere Kolleginnen Madeleine Müller und Heidi Scheichenbauer die aktuelle wissenschaftliche Debatte auf und präzisieren zentrale Thesen aus dem RI-Projekt „Aufklärung 4.0 – Entscheidungen der KI als Mensch verstehen“.
Sie argumentieren unter anderem, dass:
▪️ die KI-Verordnung weit über klassisches Produktsicherheits- und Marktregulierungsrecht hinausgeht,
▪️ Art 86 KI-VO eine wichtige „Lückenfüller-Position“ neben dem Auskunftsrecht der DSGVO einnimmt,
▪️ verständliche Informationen über KI-basierte Entscheidungen zu Transparenz, Rechtssicherheit und gesellschaftlicher Akzeptanz beitragen,
▪️ und bei der künftigen Auslegung der KI-Verordnung ein hohes Grundrechtsschutzniveau sowie die praktische Wirksamkeit der Betroffenenrechte maßgeblich sein werden.
Der Beitrag versteht sich als Replik auf eine kritische Würdigung des Projekts und ordnet das Recht auf Erklärung an der Schnittstelle zwischen wissenschaftlicher Theorie und praktischer Anwendung ein.