Am 27.6. beschloss nun auch der österreichische Bundesrat das neue Medienprivileg.
Die Neuregelung wird ab 1. Juli 2024 gelten.
Die entsprechenden Änderungen am Datenschutzgesetz waren notwendig geworden, da der VfGH bemängelt hatte, dass es im alten Gesetz keine sachgerechte Abwägung zwischen dem Schutz Personenbezogener Daten und den Interessen von Medien im Rahmen journalistischen Tätigkeiten gab (und Medien nicht prinzipiell von Datenschutzbestimmungen ausgeschlossen werden dürfen). Es galt daher eine heikle Abwägung in Gesetzesform zu gießen die den Vorgaben des VfGH gerecht wurde, damit Bürger*innen auch vor den Medien Datenschutz genießen, dieselben aber in ihrer Journalistischen Arbeit nicht eingeschränkt werden.
Dieser Interessensabgleich scheint Großteils gelungen zu sein. Beispielsweise begrüßt das Oberlandesgericht Wien den Großteil der Änderungen, kritisiert nur einen kleinen Teil des Gesetzes als überschießend und die Medienhäuser zu sehr begünstigend.
Eine wichtige Änderung betrifft journalistische Tätigkeit außerhalb von Medienunternehmen und Mediendiensten, den sogenannten „Bürgerjournalismus“. Der Begriff „journalistische Zwecke“ iSd. Art. 85 DSGVO ist nach der Rechtsprechung des EuGH weit auszulegen und umfasst ua. auch den sog. „Bürgerjournalismus“ (vgl. zu Art. 9 der Richtlinie 95/46/EG: EuGH 16.12.2008, C-73/07, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia; 14.12.2019, C-345/17, Buivids).
Nicht nur professionelle Medienunternehmer/Mediendienste, sondern auch Bürgerjournalismus durch Privatpersonen und Bürgerjournalismus durch NGOs/NPOs leisten wichtige Beiträge zur öffentlichen Debatte, wie dies etwa die Berichterstattung von Tierschutzorganisationen über sonst unerkannte/unentdeckte Missstände zeigt. Hier wird mit § 9 Abs. 1a DSG ein spezielles Privileg für diese Art von journalistischen Tätigkeiten geschaffen, wobei diese Ausnahmen und Abweichungen von der DSGVO und dem DSG nicht im gleichen Ausmaß verankert werden, wie dies bei Medienunternehmen und -diensten der Fall ist.
Inwiefern diese Änderungen Sie bettreffen informieren wie Sie gerne in einem Beratungsgespräch.