Vorstellung des Projekts „Aufklärung 4.0“ bei der Veranstaltung „KI und Verbraucherrechte“ der RTR und AK Wien

Am 7. Oktober 2024 fand die von der KI-Servicestelle der RTR GmbH in Kooperation mit der Arbeiterkammer Wien organisierte Veranstaltung „KI und Verbraucherschutz: zwischen Regulierung und Innovation“ in den Räumlichkeiten der RTR statt.

Neben Keynotes von Prof. Christiane Wendehorst (Universität Wien) und Niki Popper (Technische Universität Wien) sowie hochkarätig besetzten Podiumsdiskussionen, widmete Dr. Maria Reiffenstein als Vertreterin unseres Projekt-Auftraggebers, dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ihren Vortrag dem Thema „KI-Haftung und Auskunftsanspruch“.

Sie führte aus, dass seitens des Bundes das Verhältnis zwischen Künstlicher Intelligenz und Verbraucher:innen bereits in vielen Projekten erarbeitet und berücksichtigt werde und hob dabei das Projekt „Aufklärung 4.0 – Entscheidungen der KI als Mensch verstehen“ zur Entwicklung von Leitfäden zum Recht auf Erläuterung nach Art 86 AI Act unter Leitung des Research Institute besonders vor.

Die Ausgangslage gestalte sich derart, dass Konsument:innen häufig ihre Rechte kaum kennen und diese in der Praxis daher schwer durchsetzen können. Daher bilde das in Art 86 AI Act verankerte Betroffenenrecht die Grundlage für die Wahrnehmung der Rechte, wenn KI-Entscheidungen rechtliche Auswirkungen auf eine Person haben oder diese ähnlich erheblich beeinträchtigen.

Das Ziel des Projekts Aufklärung 4.0 ist es daher, praxisnahe Leitfäden sowohl für Verbraucher:innen als auch für die Wirtschaftsseite zu entwickeln, wie dem Erläuterungsanspruch nach Art 86 AI Act nachzukommen ist bzw. welche Informationen eingefordert werden können. Am Ende des Projekts ist außerdem eine Schulung im Umgang mit den Leitfäden in der Praxis zur Förderung des Verständnisses und der Sensibilisierung für die Bedeutung des Erläuterungsanspruches vorgesehen.

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