Bericht zur Datenschutz-Folgenabschätzung zum digitalen Zulassungsschein veröffentlicht

Bericht zur Datenschutz-Folgenabschätzung zum digitalen Zulassungsschein veröffentlicht

Im Februar 2024 wurde der digitale Zulassungsschein als weitere neue Funktion der eAusweise-App vorgestellt.

Das System baut ebenso wie der digitale Führerschein auf der ID Austria auf und ermöglicht es Fahrzeughalter*innen, bei Verkehrskontrollen im Inland den digitalen Zulassungsschein via App vorzuweisen, wenn sie das im Vergleich zum Vorzeigen des physischen Zulassungsscheins bevorzugen. Auch bei Aktivierung des digitalen Zulassungsscheins behält der physische Zulassungsschein uneingeschränkt seine Gültigkeit und dessen Verwendung bleibt weiterhin unverändert möglich.

Eine weitere zukünftige, derzeit noch nicht implementierte, Funktion ist die Weitergabe des digitalen Zulassungsscheins an andere Personen. Auch gilt der Zulassungsschein derzeit nur in Österreich. Basierend auf der Novelle der eIDAS-Verordnung sollen die österreichischen Ausweise in den kommenden Jahren schrittweise auch in anderen EU-Ländern gelten.

Im Bericht zur Datenschutzfolgeabschätzung zum digitalen Zulassungsschein wird festgehalten, dass

  • personenbezogene Daten nur von berechtigten Stellen verarbeitet bzw übermittelt werden;
  • nur die für die Zweckerfüllung erforderlichen Daten verarbeitet werden;
  • personenbezogene Daten einem stringenten Löschkonzept unterliegen;
  • gespeicherte personenbezogene Daten strengen Zugriffsbeschränkungen unterliegen;
  • der Grundsatz der Datenminimierung und das Prinzip „Privacy by Design“ insbesondere durch die Implementierung des Vorweisens als Vorgang, der vollständig offline, ohne die Beteiligung eines Servers stattfindet, bereits in der grundlegenden Gestaltung des Systems berücksichtigt wurden.

Als datenschutzrechtlich Verantwortlicher beauftragte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) das Research Institute – Digital Human Rights Center im Juni 2023 mit der Unterstützung in der Ausarbeitung der vorliegenden Dokumentation zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).

Auf dieser Basis wurde ein umfassender Bericht erstellt, der unter folgendem Link abrufbar ist: Bericht zur Datenschutzfolgeabschätzung zum digitalen Zulassungsschein.

2024-02-19T12:52:23+01:0016. Feber 2024|Verkündung|

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