Ermittlungsbehörden sind in strafrechtlichen Verfahren mit einer zunehmenden Datenflut konfrontiert, was viele Herausforderungen mit sich bringt.
Das Projekt EVIDENZ, das im Rahmen der K-PASS Ausschreibung 2023 – Kooperative F&E Projekte gefördert wird, soll die Entwicklung innovativer Module auf der Grundlage künstlicher Intelligenz zur Analyse und Validierung digitaler Beweismittel im Strafverfahren erforschen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass in diesem Projekt wird untersucht, ob durch eine gezielte Filterung, Klassifizierung und Validierung großer (heterogenen) Mengen an Daten sowohl eine Zeitersparnis erreicht als auch die Qualität der forensischen Ergebnisse gesteigert werden kann. Dies soll durch eine Analyse mittels innovativer (KI-)Methoden effizient erreicht werden, insbesondere auch anhand neuartiger KI-Anwendungen für die Dokumentenanalyse, wie der adaptiven semantischen Suche, um Korrelationen, Zusammenhänge oder Widersprüche finden zu können. Im Zuge des Projekts sollen zunächst ein flexibler, erweiterbarer Rahmen für realitätsnahe Szenarien entwickelt werden, anschließend Komponenten für eine effektive Datenminimierung bereitgestellt und schließlich maschinelle Methoden für die Validierung und Quervernetzung von Daten eingesetzt werden. Die technischen Fortschritte in der Datenverarbeitung werden dabei fortlaufend in rechtlicher, ethischer und sozialer Hinsicht analysiert, um praxisnahe wie rechtskonforme Lösungen zu gewährleisten.
Im Rahmen der Forschungstätigkeit des RI stehen dabei zahlreiche datenschutz- und grundrechtliche Fragestellungen im Vordergrund, angereichert um Implikationen der neuen EU-KI-Regulierung. Die entsprechende Analyse zielt zunächst insbesondere auf die Herausarbeitung der grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Einen inhaltlichen Schwerpunkt der Analysen stellt jedenfalls die im Rahmen des Strafprozessrechtsänderungsgesetzes 2024 erlassene neue Regelung der Beschlagnahme von Daten bzw Datenträgern im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens dar. Denn nach der Aufhebung von Teilen der alten Sicherstellungsregelung durch den EuGH wegen Verfassungswidrigkeit wurde zwar umfassend auf dessen Kritik an der Rechtslage eingegangen. Dennoch bringt auch die neue Rechtslage trotz aller Bemühungen viele Fragestellungen – auch in Hinblick auf grundrechtskonforme Lösungen – mit sich. Datenschutzrechtliche Fragen stellen sich insbesondere in Hinblick auf Rechtsgrundlagen, Verantwortlichkeiten und automatisierte Einzelfallentscheidungen.
Einen weiteren Schwerpunkt im Projekt bildet die Berücksichtigung der Anforderungen der KI-Verordnung.
Hier wird in einem ersten Schritt – unter Berücksichtigung der einschlägigen Leitlinien der Europäischen Kommission – untersucht, ob das in Entwicklung befindliche System die Definition des KI-Systems nach der KI-Verordnung erfüllt ist. In weiterer Folge wird zudem der Fragstellung nachgegangen, ob es sich – bei einem allfälligen Realbetrieb solcher Systeme – auch um ein Hochrisiko-KI-System nach der KI-Verordnung handeln könnte. Einschlägig können dabei etwa die Regelungen betreffend KI-Systeme im Bereich der Strafverfolgung oder im Bereich der Rechtspflege und demokratische Prozesse sein.
Im Zuge des Projekts wird vom Projektkonsortium unter Leitung des RI zudem noch eine Grundrechte- und Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt und am Ende des Projekts durch einen Bericht dokumentiert.