Der AI Act wurde offiziell im Amtsblatt der EU veröffentlicht –
Die Implementierungsphase beginnt
Die Verordnung (EU) 2924/1689 vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Verordnung über künstliche Intelligenz oder „AI Act“) wurde am 12. Juli 2024 offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit beginnt nun eine mehrstufige Implementierungsphase (siehe Artikel 113) und Unternehmen, Vereine, Behörden, etc. sind dazu angeraten, sich auf die Umsetzung der umfangreichen Vorschriften vorzubereiten.
Der AI Act im kurzen Überblick
Wie bereits von uns berichtet, verfolgt der AI Act einen risikobasierten Ansatz, der KI-Systeme in verschiedene Risikoklassen einteilt, von welchen wiederum die unterschiedlichen Verpflichtungen abhängen, die Anbietern und Betreibern dieser Systeme auferlegt werden.
Während manchen Systemen ein derartig hohes Risiko attestiert wird, dass sie grundsätzlich als verboten gelten (Artikel 5, hierunter fällt etwa das „Social Scoring“), werden andere als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft (Artikel 6) und ziehen weitreichende Verpflichtungen nach sich, wie beispielsweise umfassende Dokumentationspflichten, die Einrichtung eines Risikomanagementsystems sowie uU die Durchführung einer Grundrechte-Folgenabschätzung.
KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI-systems), zu denen auch sogenannte „Chatbots“ gehören, begründen meist nur Transparenzpflichten. Für Anbieter und Betreiber aller Systeme, die nicht explizit im AI Act genannt sind, sieht dieser keine besonderen Verpflichtungen vor.
Implementierungsphasen
Der AI Act tritt grundsätzlich 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, wobei der Geltungsbeginn der einzelnen Bestimmungen in verschiedene Etappen aufgeteilt ist.
- Ab dem 2. Februar 2025 (6 Monate nach Inkrafttreten) gelten die Kapitel I und II, inklusive der Bestimmungen zu verbotenen Systemen in Artikel 5 sowie jenen zur KI-Kompetenz (Artikel 4).
- Ab dem 2. August 2025 (12 Monate nach Inkrafttreten) gelten die Bestimmungen zur Notifizierung (Kapitel III Abschnitt 4), die Regelungen zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (Kapitel V), die Governance-Vorschriften in Kapitel VII (Büro für Künstliche Intelligenz, KI-Gremium, Benennung von nationalen Behörden als zentrale Anlaufstelle), Artikel 78 zur Vertraulichkeit von Marktüberwachungsbehörden und notifizierten Stellen sowie die Sanktionsbestimmungen in Kapitel XII (mit Ausnahme des Artikels 101).
- Ab dem 2. August 2026 (24 Monate nach Inkrafttreten) gelten schließlich die meisten anderen Bestimmungen des AI Act (außer Artikel 6 Absatz 1 zur Klassifikation von Hochrisiko-KI-Systemen).
- Ab dem 2. August 2027 (36 Monate nach Inkrafttreten) gelten Artikel 6 Absatz 1 zur Klassifizierung von eingebetteten Hochrisiko-KI-Systemen sowie die entsprechenden Pflichten.
Die Bedeutung des AI Act
Der AI Act wird die Tätigkeiten von unzähligen Unternehmen, Behörden, Vereinen, etc. maßgeblich beeinflussen und tiefgreifende Auswirkungen auf die Entwicklung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz haben.
Einerseits möchte er mit seinem regulatorischen Ansatz Vertrauen in KI-Technologie stärken und deren ethischen sowie menschenrechtskonformen Einsatz gewährleisten, andererseits Innovation nicht hemmen und Investitionen in diese Technologie fördern. Seine Implementierung stellt Einrichtungen jedoch vor große Herausforderungen, zumal er die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unberührt lässt und damit zu den ohnehin schon umfangreichen Regelungen des Datenschutzrechts hinzutritt.
Wir empfehlen dringend, dass Sie sich mit diesem Regelwerk beschäftigen, um eine rasche Implementierung der Vorschriften zu forcieren. Gerne beraten wir Sie dabei!
Autorin
Dr. Madeleine Müller, BA, MU ist Researcher und Consultant am Research Institute – Digital Human Rights Center.