Unser Beitrag zur RTR/AK-Veranstaltung „KI in Personalmanagement und Beschäftigung“ am 7.4.2025
Am 7. April 2025 fand im AK Wien Bildungsgebäude die Fachveranstaltung „KI in Personalmanagement und Beschäftigung“ statt. Organisiert wurde sie von der KI-Servicestelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) gemeinsam mit der Arbeiterkammer Wien und bot ein vielfältiges Programm rund um die aktuellen Entwicklungen im Bereich des KI-Einsatzes im Arbeitskontext.
Rechtliche Perspektiven auf KI im Personalwesen
Unsere Expertin Madeleine Müller war als Referentin eingeladen und beleuchtete in ihrem Vortrag Informationspflichten, Transparenzgebote und Auskunftsrechte bei Künstlicher Intelligenz im Beschäftigungskontext. Im Zentrum ihrer Ausführungen standen automatisierte Entscheidungsfindungen im Arbeitskontext und damit zusammenhängende Fragen nach den Pflichten des Arbeitgebers bzw. den Rechten von Beschäftigten sowie des Betriebsrats. Zur Beantwortung dieser Fragen veranschaulichte Madeleine Müller die rechtliche Schnittstelle zwischen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem AI Act.
Das Recht auf Erklärung als Schlüsselelement
Den Fokus ihres Vortrags bildete das Recht auf Erklärung nach Artikel 86 AI Act, wonach von Hochrisiko-KI-Entscheidungen betroffenen Personen unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Erklärung in Bezug auf den Entscheidungsprozess zusteht. Der Vortrag unterstrich, dass ein effektives Recht auf Erklärung sowie transparente Entscheidungsprozesse grundlegende Voraussetzungen für den rechtskonformen und verantwortungsvollen Einsatz von KI im Personalmanagement sind. Diese Elemente stärken nicht nur die Rechtssicherheit, sondern leisten auch einen wesentlichen Beitrag zur Fairness, Nachvollziehbarkeit und zum Schutz der betroffenen Personen im Arbeitsumfeld.
Praxisbeispiel: Das Projekt „Aufklärung 4.0“
Zum Abschluss ihrer Präsentation stellte Madeleine Müller das Projekt „Aufklärung 4.0 – Entscheidungen der KI als Mensch verstehen“ vor. Das Projekt befasst sich mit der praxisorientierten Umsetzung des Rechts auf Erklärung nach Artikel 86 AI Act. Es wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter der Leitung des Research Institute – Digital Human Rights Center durchgeführt. Ziel ist es, umsetzbare Ansätze zu entwickeln, wie KI-gestützte Entscheidungen für die betroffenen Personen transparent und verständlich gemacht werden können.
Fazit: Ein wertvoller Beitrag zum interdisziplinären Dialog
Wir danken den Veranstaltern und dem gesamten Organisationsteam für eine gelungene Veranstaltung, die wertvolle Impulse für die Einordnung von KI im Personalbereich geliefert hat. Der Austausch mit Expert*innen aus Recht, Technik und Praxis zeigte einmal mehr, wie wichtig ein interdisziplinärer Dialog im digitalen Zeitalter ist.
Weiterführende Informationen
Die Materialien der Veranstaltung sind unter folgenden Links abrufbar:
Fotos
Alle Bilder dieses Artikels wurden uns freundlicherweise von der Arbeiterkammer Wien zur Verfügung gestellt. ©Ludwig Schedl