Unser Research Institute Academy Workshop zum Thema „Künstliche Intelligenz“ am 14. März 2024 bot spannende Einblicke in die aktuellen Entwicklungen des AI Acts.
Nur einen Tag nach der offiziellen Annahme des AI Acts im EU-Parlament fand unser Hybrid-Workshop zum Thema Künstliche Intelligenz statt. Unter dem Titel „KI verstehen und sicher einsetzen: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen in der Praxis“ gaben unsere Experten einen interdisziplinären Einblick ins Themengebiet der Künstlichen Intelligenz und deren Regulierung im weiteren Kontext der Digitalisierungsoffensive der EU. Außerdem informierten sie über Potenzial und Gefahren der Verwendung von Large Language Models (LLMs) wie ChatGPT & Co, sowie über den Einsatz von KI im Lichte der Anforderungen von Datenschutz, Menschenrechten und Cybersicherheit.
Alle Vorträge verband, dass sie stets den letzten Stand des „Gesetzgebungsprozesses“ widerspiegelten, wodurch – unter Berücksichtigung der erst vor wenigen Tagen veröffentlichten deutschen Übersetzung des AI Acts und der Entwicklungen im Bereich der Produkthaftung – ein hochaktueller, praxisnaher Überblick geboten werden konnte.
Vier Vortragende für geballte Kompetenz
In seiner Begrüßung erläuterte der wissenschaftliche Leiter des Research Institutes, Ing. Dr. iur. Christof Tschohl, die komplexen Verzahnungen des AI Acts mit anderen Rechtsbereichen und hob die Verbindungen von Datenschutzrecht und KI-Regulierung hervor. Dabei ging er insbesondere auf die Grundrechtsfolgenabschätzung ein, die nun mit Art 27 ihren ersten eindeutigen Niederschlag in einem Unionsrechtsakt findet.
DI Michael Löffler behandelte in seinem Vortrag technische und Grundsatzfragen zu Künstlicher Intelligenz. Er präsentierte Definitionen und gab technischen Einblick in die Funktionsweise, insbesondere in Bezug auf Machine Learning und Sprachverarbeitung. Anhand seiner, auch durch eigene Tests erworbenen Expertise, gab er wertvolle Einblicke in die Wirkung und Manipulationsanfälligkeit aktueller KI-Anwendungen.
Juristisches Know-how zum AI Act vermittelte Dr. David Michael Schneeberger, BA BA MA. Er widmete seinen Teil des Workshops unter anderem der Einordnung von KI-Systemen in den verschiedenen Risikostufen des AI Acts, den Sonderregeln für General Purpose AI (GPAI) sowie den damit einhergehenden rechtlichen Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten. Dabei baute er im Workshop zahlreiche Brücken zu den technischen Grundlagen im ersten Teil.
Abgerundet wurde die Thematik von Mag. Philipp Poindl, LL.M. In „KI: Geplante Haftungsregelungen auf EU-Ebene“, ging er vorrangig auf die AI Liability Directive für außervertragliche Haftung und die neue Produkthaftungsrichtlinie ein. Er bot dabei gleichzeitig einen nützlichen Ausblick, welche wesentlichen Teile aus der KI Regulierungs-Strategie der EU sich noch auf europäischer Ebene in Verhandlung oder gar in Endredaktion befinden.
Fazit
Es wurde deutlich, dass die neuen Unionsrechtsakte – insbesondere der AI Act – weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise haben werden, wie Unternehmen, Behörden und NPOs ihren Arbeitsalltag gestalten und welche rechtlichen Verpflichtungen sie beim Einsatz von KI treffen werden. Der Workshop bot daher ebenso eine Plattform für den Austausch von Ideen und die Brisanz dieses Themas führte zu angeregten Diskussionen. Damit hatten die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, im offenen Dialog ihre Perspektiven einzubringen und ihr Verständnis für das Thema zu vertiefen. Unser Workshop hat somit gezeigt, wie wichtig eine aktive Auseinandersetzung mit den rechtlichen und technischen Aspekten der Künstlichen Intelligenz ist und, dass der Austausch darüber gefördert werden muss, um die Chancen und Risiken dieser Technologie angemessen zu adressieren.
Zukünftige Workshops
Wollen auch Sie sich über Künstliche Intelligenz und deren Regulierung informieren? Hier können Sie sich für den nächsten Termin am 6. Juni 2024 anmelden.
Weitere Research Institute Academy Workshops zu spannenden Themen rund um Datenschutz, Cybersicherheit, KI und Digitalisierung finden Sie hier.
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