Projektvorstellung „Aufklärung 4.0“ im EU-Parlament und bei der ständigen Vertretung Österreichs in Brüssel

Am 15. Oktober 2025 stellte unsere Kollegin, Madeleine Müller, das Projekt „Aufklärung 4.0 – Entscheidungen der KI als Mensch verstehen“ bei zwei Veranstaltungsformaten zum Thema „Konsumentenschutz im KI-Zeitalter – Was kann der AI Act leisten?“ in Brüssel vor und sprach unter anderem zu Transparenz und Erklärbarkeit KI-basierter Entscheidungen (mehr Informationen zum Projekt finden Sie hier). Im Fokus stand das Recht auf Erklärung nach Art 86 AI Act, zu dessen praktischer Umsetzung das Research Institute im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) praktische Leitlinien für Unternehmen und Konsument*innen entwickelt hat.

Projektvorstellung im Europäischen Parlament

Den Auftakt bildete eine englischsprachige Projektpräsentation in der Bibliothek des Europäischen Parlaments auf Einladung der Europaabgeordneten Elisabeth Grossmann. Die Veranstaltung bot einen außergewöhnlichen Rahmen, um der Frage auf den Grund zu gehen, wie KI-basierte Entscheidungen für Betroffene nachvollziehbar gemacht werden können und welchen Rechtsrahmen der AI Act in diesem Zusammenhang bietet. Nach einer Begrüßung durch Europaabgeordnete Grossmann und den Leiter der Sektion Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit im BMASGPK, Ulrich Herzog, präsentierte Madeleine Müller die wesentlichen Projektergebnisse und illustrierte den Beitrag, den das Recht auf Erklärung nach Art 86 AI Act zur Stärkung des Konsumentenschutzes leisten kann.

Die anschließende Paneldiskussion brachte zum Ausdruck, dass das Recht auf Erklärung und Transparenz KI-basierter Entscheidungen essentielle Instrumente darstellen, um Konsument*innen zu ermächtigen und insbesondere im Lichte neuer technologischer Entwicklungen Rechtsschutz zu gewährleisten. Informationsrechte und Transparenz von KI-basierten Entscheidungsprozessen tragen darüber hinaus zur Stärkung der informationellen Selbstbestimmung und Selbstermächtigung von Konsument*innen bei.

Abschluss in der Ständigen Vertretung Österreichs

Im Anschluss lud die Ständige Vertretung Österreichs zur EU in ihren Räumlichkeiten zu einem weiteren Veranstaltungsformat, bei dem Madeleine Müller das Projekt „Aufklärung 4.0“ präsentierte und anschließend als Diskutantin an der Podiumsdiskussion unter der Moderation von Oliver Grimm (Die Presse) teilnahm. Neben Daniela Bankier (GD Just), Julian Frohnecke (AI Office), Constantin Gissler (DOT.europe) und Veronika Treitl (BMASGPK), diskutierte Madeleine Müller zu den Umsetzungsherausforderungen des AI Act, den aktuellen Initiativen zum Verbraucherschutz in diesem Kontext und zu gesetzlichen Lücken. Am Panel herrschte der Tenor, dass das Recht auf Erklärung ein zentrales Mittel zur Stärkung des Konsumentenschutzes darstellt. Umso wichtiger sei es, die Implementierung des AI Act voranzutreiben und Unklarheiten bei der Interpretation und Umsetzung der darin verankerten Betroffenenrechte auszuräumen. Trotz teilweise unterschiedlicher Interessenslagen teilen alle Beteiligte das Anliegen, Klarheit darüber zu erlangen, was Transparenz bedeutet und wie KI-basierte Entscheidungsprozesse nachvollziehbar gestaltet werden können. Denn dadurch werde letztendlich die Rechtssicherheit für alle Seiten sowie das gegenseitige Vertrauen gestärkt.

Danksagung

Ein herzliches Dankeschön dem BMASGPK, der Ständigen Vertretung Österreichs und dem Büro der Europaabgeordneten Elisabeth Grossmann für die Organisation und reibungslose Abwickelung der Veranstaltungsreihe.

  • EU Parlament
  • Cornelia Kutterer (Considerati, SaferAI), Doris Dialer (Ständige Vertretung Österreichs bei der EU), Ulrich Herzog (Sektionsleiter Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit, BMASGPK), Madeleine Müller (Research Institute), Veronika Treitl (BMASGPK).
  • Permanent Representation of Austria to the European Union
  • AI Act
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