VfGH hebt das „Sicherheitspaket“ teilweise auf – RA Ewald Scheucher stellte für ein Drittel der Abgeordneten zum Bundesrat einen der erfolgreichen Anträge und wurde dabei von Christof Tschohl fachlich unterstützt.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Mittwoch den 11. Dezember die Entscheidung zur Aufhebung großer Teile des sog. „Sicherheitspakets“ verkündet. Die Kfz-Kennzeichenerfassung auf Vorrat und der „Bundestrojaner“ sind demnach verfassungswidrig.
Der erfolgreiche Antrag des Bundesrats gegen die mit § 135a Abs. 1 iVm § 134 Z 3a StPO geschaffene Ermittlungsmaßnahme zur „Überwachung verschlüsselter Nachrichten“ (kurz: „Bundestrojaner“) wurde von RA Ewald Scheucher vertreten und ausgearbeitet.
Christof Tschohl hat ihn als of counsel der Scheucher Rechtsanwalt GmbH dabei fachlich unterstützt. Im Interview mit den Salzburger Nachrichten sowie mit FM4 Radio erklärt er die Bedeutung des Urteils für die Rechtsstaatlichkeit. Dabei zeigt sich ein Bild von mehr als einer Dekade gemeinsamer Arbeit für die Grundrechte von Ewald Scheucher und Christof Tschohl, die gemeinsam als Anwalt und Mandant die Vorratsdatenspeicherung in Österreich und der EU juristisch zu Fall gebracht haben und seither unermüdlich weiterarbeiten. (zB https://www.zeit.de/2015/22/staatsschutzgesetz-datenschutz-christof-tschohl oder https://fahrplan.privacyweek.at/pw19/speaker/9WTPJR/
Das Interview mit den Salzburger Nachrichten im Volltext finden Sie hier.
Das Interview mit FM4 zum Nachhören finden Sie hier.