EuGH: Entscheidendes Urteil zu sensiblen Daten

EuGH stellt klar: Die Verarbeitung sensibler Daten muss auf der allgemeinen Rechtmäßigkeitsvoraussetzung nach Artikel 6 Absatz 1 und einem spezifischen Ausnahmetatbestand gemäß Artikel 9 Absatz 2 der DSGVO basieren. Das Verhältnis zwischen Art. 6 und 9 DSGVO war lange umstritten. Oft wurden die Ausnahmetatbestände gemäß Art. 9 als eigenständige Rechtsgrundlagen betrachtet, insbesondere wenn es um