Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wurde dieses auch aus datenschutzrechtlicher Sicht zu einem Drittland. Dies ändert maßgeblich die Rahmenbedingungen für den Datentransfer zu den Mitgliedsstaaten der EU. Die DSGVO erkennt grundsätzlich die Notwendigkeit des Datentransfers für die internationale Wirtschaft an. Dabei wird jedoch auch festgehalten, dass der Transfer von personenbezogenen Daten in ein Drittland nur unter der strikten Einhaltung der DSGVO möglich ist.
Zuletzt wurden von EU-Stellen Entwürfe herausgegeben, welche die Rechtslage diesbezüglich zukünftig stark formen werden:
Entwurf Angemessenheitsbeschluss EU-VK DSGVO (02/2021)
Entwurf Angemessenheitsbeschluss EU-VK DSLR-PJ (02/2021)
Entwurf Standardvertragsklauseln (11/2020)
Jan Hospes (RI) und Štefan Ziman berichten über die Rahmenbedingungen für einen Datenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich als Drittland und gehen dann in diesem Kontext auf allfällige Angemessenheitsbeschlüsse, Standarddatenschutzklauseln sowie Interne Datenschutzvorschriften ein.
Der Vortrag wird zu einem späteren Zeitpunkt als Video on Demand bereitgestellt.