Analyse von Christof Tschohl zum Training der „Meta KI“ mit öffentlichen Nutzer-Daten im ORF-ZIB-Magazin

Die neue KI von Meta, dem Mutterkonzern von Facebook, soll speziell für europäische Nutzer:innen angepasst und dazu mit ihren personenbezogenen Daten trainiert werden. Die Verbraucherzentrale NRW reichte einen Eilantrag gegen diese Datenverarbeitung beim Oberlandesgericht Köln ein, welcher jedoch abgewiesen wurde. Am 27. Mai 2025 durfte Meta daher mit dem Training seiner KI beginnen, sofern die Nutzer:innen dem nicht bis zum Tag davor widersprochen hatten.

Ing. Dr. Christof Tschohl, Research Director am Research Institute – Digital Human Rights Center, wurde zu dieser Causa in einem Interview mit dem ORF-ZIB-Magazin am 17. Juni 2025 befragt. Er betonte, dass es für einen Widerspruch im Nachhinein zwar zu spät sei, man mit seinem Widerspruchsrecht jedoch sein künftiges Leben vor einem derartigen Datenzugriff bewahren könne. Darüber hinaus erlauben die neuesten AGBs von Meta, dass künftig nicht nur Profile, sondern auch einzelne Inhalte in Suchmaschinen gefunden werden können. Tschohl erklärt, dass KIs zunehmend in der Lage seien, Profile nach Details und Mustern abzusuchen, um dadurch beispielsweise Passwörter herauszufinden.

„Die Dimension, in der das problematisch ist, geht weit über den individuellen Datenschutz hinaus, da machen wir uns ein zusätzliches gesellschaftliches Problem auf.“ – Ing. Dr. Christof Tschohl, Research Director am Research Institute – Digital Human Rights Center

Eine Möglichkeit, sich gegen diese Art der Datenverarbeitung zu schützen, besteht darin, das eigene Konto auf privat zu stellen. Öffentliche Beiträge von Nutzer:innen gelten laut dem Oberlandesgericht Köln als „offensichtlich öffentlich gemacht“.

„Dark Patterns“, also ausbeuterische und manipulative Gestaltungsmuster auf Online-Plattformen, erschweren es den Nutzer:innen jedoch ihre Profile zu löschen, wovon sich viele abschrecken lassen. Denn es müssen zahlreiche Zustimmungen und Erklärungen durchgelesen werden, bevor man sein Konto endgültig löschen kann.

Zusammenfassend hat Meta somit nun das Recht und die Kapazität, die öffentlichen persönlichen Daten von Nutzer:innen für das Training seiner KI zu benutzen. Nutzer:innen können sich durch Ausübung ihres Widerspruchsrechts für die Zukunft vor derartigen Datenzugriffen schützen.

Weiterführende Quellen: