EDSA-Fragebogen zur Schwerpunktprüfung mit dem Schwerpunkt „Auskunftsrecht“ wurde veröffentlicht
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine europaweite Initiative zur Umsetzung eines koordinierten Rechtsdurchsetzungsrahmens („Coordinated Enforcement Framework“, CEF) für 2024 gestartet. Dabei handelt es sich um eine jährlich stattfindende koordinierte Prüftätigkeit, die als Teil der EDSA-Strategie 2021-2023 entwickelt wurde und die Durchsetzung und Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Datenschutzbehörden durch gemeinsam erarbeitete Maßnahmen stärken soll. Jedes Jahr wählen die im EDSA vertretenen Datenschutzbehörden ein Fokusthema, bei dem sie koordiniert vorgehen wollen. Im Jahr 2024 liegt der Schwerpunkt auf dem Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO.
Das Recht auf Auskunft zählt zu den am häufigsten wahrgenommenen Betroffenenrechten der DSGVO und ermöglicht es Personen, die rechtmäßige Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Verantwortliche (Unternehmen, Organisationen, Behörden, etc.) zu überprüfen. Außerdem fungiert es als „Türöffner“ für die Ausübung anderer Betroffenenrechte, da beispielsweise die Rechte auf Löschung und auf Berichtigung von Daten unmittelbar mit dem Auskunftsrecht verknüpft sind. Daher verwundert es auch nicht, dass das Auskunftsrecht am häufigsten Gegenstand einer Datenschutzbeschwerde bei den jeweiligen Datenschutzbehörden ist.
Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen der CEF 24-Initiative eine gemeinsame Strategie entwickelt, wobei dem EDSA die Aufgabe zukommt, die Koordinierung von Durchsetzungsmaßnahmen durch gemeinsam festgelegte Prioritäten und den Einsatz gemeinsamer Methoden zu erleichtern. Bereits im Jahr 2023 hatte der EDSA Leitlinien zum Recht auf Auskunft als Hilfestellung für Verantwortliche bei der Bearbeitung von Auskunftsanträgen veröffentlicht.
Im Rahmen der CEF 24-Initiative wurde ein gemeinsamer Fragebogen zur Umsetzung des Auskunftsrechts durch Verantwortliche erarbeitet. Dieser soll von den teilnehmenden Datenschutz-Aufsichtsbehörden koordiniert eingesetzt werden und als Kerninstrument der Aktion eine strukturierte Prüftätigkeit ermöglichen. Der Fragebogen wurde nun veröffentlicht und beinhaltet neben detaillierten Fragen zum Verantwortlichen und dessen Verarbeitungstätigkeiten (werden etwa personenbezogene Daten über vulnerable Gruppen, Kinder, Angestellte, etc. verarbeitet?) auch eine konkrete Dokumentation der getroffenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung von Artikel 15 DSGVO. Verantwortliche müssen darüber hinaus Angaben zu ihren bereits implementierten Prozessen zur Bearbeitung von Auskunftsanfragen machen und die Einhaltung des Auskunftsrechts beim Einsatz neuer Technologien bewerten. Gegenstand des Fragebogens sind außerdem genaue Angaben zum Inhalt der Beantwortung von Auskunftsbegehren, beispielsweise ob die Auskunft begehrende natürliche Person mit Informationen überladen wird, wann Betroffenen Auskunft erteilt wird und in welcher Form Betroffenen ihre Daten ausgefolgert werden.
Zusammen mit 30 weiteren europäischen Datenschutzbehörden ist auch die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) Teil der CEF 24-Initiative und hat ihr Schwerpunktverfahren 2024 dem Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO gewidmet.
Basierend auf der umfassenden Beratungstätigkeit des RI sollten alle Verantwortliche, welche Adressaten einer großen Anzahl von Auskunftsanfragen (und sich tlw. daraus ergebender Beschwerdeverfahren) sind, den nunmehr vorliegenden detaillierten Fragebogen zur Prüfung der internen Prozesse einsetzen. Gleichzeitig erleichtert eine frühzeitige Vorbereitung eine etwaige Beantwortung der Behörden-Fragen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der EuGH in der letzten Zeit einige Fragen u.a. zum Umfang des Auskunftsrechts nach Art 15 DSGVO zu entscheiden hatte (C-154/21, C-487/21, C-579/21, C‑307/22).
Gerne beraten wir Sie zu Fragen hinsichtlich Umsetzung von Betroffenenrechten, kommen Sie gerne auf uns zu.