Der Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der DSGVO ging im Europäischen Parlament in die erste Lesung
Hintergrund des Vorschlags
Am 04. Juli 2023 hat die Europäische Kommission (EK) einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) vorgestellt.
Hintergrund dieses Vorschlags ist u.a. ein Bericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020, in dem diese feststellte, dass weitere Schritte erforderlich sind, um die DSGVO effektiv umzusetzen und insbesondere die Bearbeitung grenzüberschreitender Fälle effizienter zu gestalten. Denn es würden erhebliche Unterschiede in der Durchführung nationaler Verwaltungsverfahren nach der DSGVO sowie keine einheitliche Auslegung zentraler Begriffe und Konzepte der DSGVO bestehen.
Zentrale Aspekte des Vorschlags
Laut Kommission würden diese Verfahrensunterschiede ein reibungsloses Funktionieren der in der DSGVO vorgesehenen Kooperationsmechanismen in grenzüberschreitenden Fällen behindern, was wiederum mit negativen Auswirkungen auf die Rechte von Betroffenen und Verfahrensparteien verbunden ist.
Der Vorschlag der Kommission adressiert Probleme in mehreren Bereichen und setzt sich folgende Ziele:
- Es bestehen keine einheitlichen Anforderungen an Beschwerden und Unterschiede in der Abwickelung von Beschwerdeverfahren durch die nationalen Datenschutzbehörden. Durch eine Vereinheitlichung sollen die Rechte von Beschwerdeführern gestärkt werden.
- Die Verfahrensrechte der von einer Untersuchung betroffenen Parteien, wie etwa das Recht auf Anhörung, sind in den Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt und müssen vereinheitlicht werden.
- Kooperations- und Streitbeilegungsmechanismen insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen müssen harmonisiert werden.
Durch die Festlegung von einheitlichen Verfahrensregeln, insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen, sollen diese Probleme gelöst und die unterschiedlichen Verfahrensansätze der nationalen Datenschutzbehörden harmonisiert werden. Diese Vorgaben würden dann den nationalen Verfahrensregelungen vorgehen und sowohl Behörden als auch Unternehmen und Einzelpersonen betreffen. Eine Zusammenfassung des Vorschlags gibt es hier nachzulesen; für eine detailliertere Betrachtung ist hier ein ausführlicher Briefing-Bericht des EP abrufbar (Stand Jänner 2024, in Englisch), eine gemeinsame Stellungnahme des EDSA und EDSB findet sich hier.
Vom Europäischen Parlament vorgeschlagene Änderungen
Der Vorschlag wurde am 10.04.2024 in der ersten Lesung im EP behandelt und mit einigen Abänderungen zwecks interinstitutioneller Verhandlungen an den zuständigen LIBE-Ausschuss zurücküberwiesen. Die wichtigsten Abänderungen betreffen eine Umgestaltung der Rolle der Aufsichtsbehörden, welchen es durch den EP-Vorschlag ermöglicht werden soll, den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) um dringende verbindliche Entscheidungen in verfahrensrechtlichen Streitigkeiten zu ersuchen sowie von Amts wegen Untersuchungen zu möglichen DSGVO-Verstößen zu beantragen.
Weiters behandelt das EP in seinem Vorschlag bestimmte Rechtsbehelfe, etwa jene gegen Verfahrensentscheidungen einer Aufsichtsbehörde, und verankert konkrete Rechte für die Verfahrensparteien im Normtext, wie beispielsweise das Recht auf ein gerechtes Verfahren, Verfahrenstransparenz sowie den Anspruch auf rechtliches Gehör.