juridikum 2024/2 widmet sich dem Themenschwerpunkt
„KI in den Rechtswissenschaften“. Das RI steuerte einen Beitrag zur Grundrechtsfolgenabschätzung im AI Act bei.
Madeleine Müller und David M. Schneeberger befassten sich im zweiten Heft des juridikums 2024, der Zeitschrift für Kritik – Recht – Gesellschaft, zum Themenschwerpunkt „KI in den Rechtswissenschaften“ mit der in Art 29a (in der finalen Fassung Art 27) Artificial Intelligence Act verankerten Grund- bzw Menschenrechtsfolgenabschätzung.
Die Schwerpunkte des Beitrages lagen dabei zunächst auf einer Gegenüberstellung der Folgenabschätzung, wie sie vom Europäischen Parlament entworfen wurde, mit den Änderungen – bzw Restriktionen – im Trilog. Der inhaltliche Hauptschwerpunkt war die Rolle der Folgenabschätzung in Bezug auf den Schutz (besonders) „vulnerabler Gruppen“, die besonders intensiv vom KI-Einsatz betroffen sein können. Abschließend skizziert der Beitrag die Notwendigkeit, eine solche Folgenabschätzung auf einen interdisziplinären Dialog aufzubauen, der die Perspektive von verschiedenen Disziplinen und Stakeholdern einbezieht.
Der Beitrag steht in der Tradition der intensiven Beschäftigung des RI mit dem Instrument der Folgenabschätzung, beispielsweise auch ein Vortrag zu Impact-Assessment-Methodologien im Rahmen einer ÖFG-Tagung.
Link zum Beitrag: https://www.verlagoesterreich.at/menschenrechtsfolgenabschaetzungen-im-artificial-intelligence-act/99.105005-juridikum202402026501