Die vierte Ausgabe 2025 von Datenschutz Konkret trägt den Titel
Mehr Arbeit, weniger Ressourcen“. Wir informieren darin über die Voraussetzungen für einwilligungsloses Online-Tracking.

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Inhalt:

Der Beitrag von Michael Löffler (privacy awareness e.U.) und Jan Hospes (Research Institute – Digital Human Rights Center) beleuchtet die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für sogenanntes Serverside- oder Cookieless-Tracking – also Verfahren, bei denen keine Informationen auf den Endgeräten der Nutzer:innen gespeichert werden.

Während klassische Cookies nach § 165 Abs 3 TKG 2021 und Art 5 Abs 3 ePrivacy-Richtlinie grundsätzlich einer Einwilligung bedürfen, stellt sich bei rein serverseitigen Verfahren die Frage, ob die Nutzung bereits übermittelter technischer Informationen (etwa IP-Adresse, Browser-Header, Spracheinstellungen u. ä.) ebenfalls darunter fällt. Unter engen Voraussetzungen könnte auch eine anonyme Besucherstromanalyse ohne Einwilligung erfolgen. Offene Fragen bleiben, solange keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Auslegung von § 165 TKG 2021 bzw. Art 5 Abs 3 ePrivacy-RL vorliegt.

Ob dies mit der automatisierten Verarbeitung iSd DSGVO einfach gleichzusetzen ist oder der Einsatz von KI eine neuartige Datenverarbeitung darstellt – all dies und noch viel mehr beschreibt Rothmund-Burgwall in seinem Artikel, der auf der Website des Manz Verlag für DAKO-Abonennt*innen erschienen ist

und hier für Leser*innen unserer Website frei abrufbar ist:

Jan Hospes
Jan HospesResearcher & Consultant
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