Die ID Austria ist ein elektronischer Identitätsnachweis, der es Menschen ermöglicht, sich online auszuweisen und damit digitale Services zu nutzen und Geschäfte abzuschließen.

Es handelt sich dabei um die österreichische Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Implementierung einer entsprechenden Technologie; als solche enthält die ID Austria deutlich mehr Funktionen als ihre nationalen Vorgängersysteme (Handysignatur bzw Bürgerkarte).

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) hat das Research Institute – Digital Human Rights Center zur Unterstützung in der Abschätzung der datenschutzrechtlichen Folgen des künftigen Einsatzes der Technologie beauftragt. Auf dieser Basis wurde ein umfassender Bericht erstellt, in dem die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere potenzieller Risiken einer systematischen Prüfung unterzogen wurden. Unter Berücksichtigung bestehender (technischer und organisatorischer) Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen kommt die Folgenabschätzung zum Schluss, dass derzeit keine inakzeptablen Risiken in der Anwendung der ID Austria bestehen und der Einsatz des Systems vorerst gerechtfertigt erscheint.

Darüber hinaus entspricht die ID Austria laut Bescheinigung des „eIDAS Kooperationsnetzes“ den höchsten Sicherheitsanforderungen auf EU-Ebene. Siehe dazu etwa das FAQ zur ID-Austria bzw die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Das ID Austria System befindet sich derzeit noch in der Pilotphase, wird aber voraussichtlich im Herbst 2022 in den regulären Betrieb übergehen.

Der Bericht zur Datenschutz-Folgenabschätzung ist unter folgendem Link abrufbar: